- BGH, 19.05.2009, IX ZR 37/06
a) Die vollstreckungsrechtliche Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages im Rahmen der Abtretung derartiger Forderungen entsprechend anzuwenden.
b) Ob die Parteien der Abtretungsvereinbarung die Zusammenrechnung...
- BAG, 17.02.2009, 9 AZR 676/07
Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen kann nicht durch eine Vereinbarung umgangen werden, in der dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt wird, eine monatliche Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reinigung und Pflege der Berufskleidung mit dem monatlichen Nettoentgelt ohne Rücksicht auf Pfändungsfreigrenzen zu "verrechnen".
- HESSISCHES-LAG, 12.10.2006, 9 TaBV 57/06
Eine Schulung für die Schwerbehindertenvertretung nach § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX muss keine behindertenspezifische Thematik haben, sie muss jedoch einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung aufweisen. Die Erforderlichkeit ist grundsätzlich zu bejahen für eine einwöchige ERA-Schulung in einem Betrieb, in...
- OLG-HAMM, 16.03.2006, 27 U 118/05
1. Ist eine Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) verbunden, so können weder die Ansprüche aus der BUZ noch das Recht zur Kündigung der Lebensversicherung abgetreten werden.
2. Sind in einer Sicherungsabtretung gleichwohl alle Rechte aus dem Versicheurngsvertrag abgetrerten worden, so kann die...
- LAG-DUESSELDORF, 08.03.2006, 12 Sa 1331/05
1. § 4 des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen lässt nicht die Kürzung der Jahresleistung für Zeiten der Streikteilnahme zu.
2. Ebensowenig führen Streikzeiten zur Verringerung des Urlaubsgeldes nach § 10 MTV.
- BGH, 28.05.2003, IXa ZB 51/03
Wird eine Lohnforderung abgetreten und beruft sich der Zedent auf eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze (§ 850f Abs. 1 ZPO), so entscheidet über den Umfang der Abtretung das Prozeßgericht, nicht das Vollstreckungsgericht.
- BAG, 21.11.2000, 9 AZR 692/99
Leitsätze:
Nach § 400 BGB kann eine Forderung nur abgetreten werden, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist. In Geld zahlbares Arbeitseinkommen kann nur gepfändet werden, wenn die für den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers gesetzlich bestimmten Pfändungsgrenzen überschritten werden. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist...
- LAG-DUESSELDORF, 27.07.1999, 16 Sa 811/99
Nach Abtretung der pfändbaren Lohnansprüche eines Arbeitnehmers an das Finanzamt als stille Zession zur Abwendung einer sonst möglichen Lohnpfändung (§ 309 AO) gehen nachfolgende Pfändungen Dritter ins Leere. Die Abtretung ist kein Verstoß gegen das AGB-Gesetz.