- BAG, 17.02.2009, 9 AZR 676/07
Der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen kann nicht durch eine Vereinbarung umgangen werden, in der dem Arbeitgeber die Befugnis eingeräumt wird, eine monatliche Beteiligung des Arbeitnehmers an der Reinigung und Pflege der Berufskleidung mit dem monatlichen Nettoentgelt ohne Rücksicht auf Pfändungsfreigrenzen zu "verrechnen".
- HESSISCHES-LAG, 10.02.2009, 13 Sa 1162/08
Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Vergütungsvorschuss des Arbeitgebers dar. Diesen hat der Arbeitnehmer bei Ausscheiden auszugleichen, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden konnte, ob und in welchem Umfang das negative Zeitguthaben entstanden ist.
Im Streitfall muss der Arbeitnehmer entweder...
- BGH, 26.01.2009, II ZR 217/07
Soweit der Gesellschafter einer GmbH einen Betrag, den ihm die Gesellschaft aus einem eigenkapitalersetzenden Darlehen zur Verfügung gestellt hat, umgehend zur Erfüllung einer "Einlageschuld" aus einer Kapitalerhöhung an die Gesellschaft zurückzahlt, leistet er nicht die geschuldete Einlage, sondern erfüllt seine...
- LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN, 26.03.2008, 2 Sa 314/07
Ein negatives Arbeitsguthaben auf einem Arbeitskonto ist vom Arbeitnehmer bei Ausscheiden trotz entsprechender Vereinbarung nicht auszugleichen, wenn das negative Guthaben auf Grund von Arbeitsmangel entstanden ist.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 16.02.2006, 8 U 131/05
Erklärt der Beklagte im Prozess hilfsweise die Aufrechnung, ist die danach vom Kläger erklärte Gegenaufrechnung unbeachtlich.
- BFH, 26.07.2005, VII R 72/04
Eine maschinelle Umbuchungsmitteilung kann eine Aufrechnungserklärung enthalten, auch wenn das FA darin seine Bereitschaft erklärt, unter Umständen gegenteilige Buchungswünsche zu berücksichtigen.
- BGH, 22.03.2004, NotZ 16/03
a) Die Erklärung einer Aufrechnung durch die Notarkasse ist nicht mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 111 BNotO anfechtbar, es sei denn sie ist in der Form eines Verwaltungsakts erklärt.
b) Verwaltungsakte, die nach der Bundesnotarordnung oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 04.03.2004, 4 U 167/02
1. Ein unabwendbares Ereignis i. S. v. Art. 17 Abs. 2 CMR liegt nicht vor, wenn das Frachtgut beschädigt wird, weil der zum Transport eingesetzte LKW auf einer italienischen Autobahn mit einer Ausgangsgeschwindigkeit von 90 km/h ungebremst zwei große, für den Fahrer bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbare Schlaglöcher...
- HESSISCHER-VGH, 04.11.2003, 10 UZ 2139/02
Nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte enthält § 5 Abs. 1 Nr. 1 Pfandleiherverordnung ein Aufrechnungsverbot. Die Aufrechnung von Mindererlösen bei der Verwertung von Pfändern eines Kunden mit Überschüssen aus der Verwertung anderer Pfänder desselben Kunden widerspricht dem aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 Pfandleiherverordnung folgenden...
- BAG, 11.12.2001, 9 AZR 122/95
1. Für eine Minderung des Zinsanspruchs eines Arbeitnehmers auf einen im Entscheidungsausspruch nicht bezifferten sog. Nettobetrag gibt es keine Rechtsgrundlage.
Mit der Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erlischt insoweit der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers. Das...
- BAG, 13.12.2000, 5 AZR 334/99
Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuß des Arbeitgebers dar. Kann allein der Arbeitnehmer darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht, hat er es im Falle der Vertragsbeendigung bei nicht rechtzeitigem Zeitausgleich finanziell auszugleichen. Dazu darf...
- OLG-DUESSELDORF, 21.09.2000, 10 W 84/00
1.
Der Aufrechnungseinwand des Schuldners einer notariellen Kostenforderung ist nach Ablauf der Beschwerdefrist des § 156 Abs. 3 S. 1 KostO unzulässig, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Fristablauf entstanden war.
2.
Hat der Schuldner rechtzeitig innerhalb der Frist des § 156 Abs. 3 S. 1 KostO die Kostenrechnung beanstandet,...
- BAG, 18.01.2000, 9 AZR 122/95 (B)
Leitsätze:
I. Für eine Minderung des Zinsanspruchs eines Arbeitnehmers auf einen im Entscheidungsausspruch nicht bezifferten sog. Nettobetrag gibt es keine Rechtsgrundlage.
Mit der Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erlischt insoweit der Entgeltanspruch des...
- BFH, 15.06.1999, VII R 3/97
BUNDESFINANZHOF
1. Im Abrechnungsverfahren ist von der formellen Bescheidlage, d.h. vom Regelungsinhalt der ergangenen Steuerbescheide ungeachtet ihrer Richtigkeit auszugehen. Jedoch ist bei einem Abrechnungsbescheid, der über Meinungsverschiedenheiten entscheidet, welche über die Wirksamkeit einer Aufrechnung des FA mit einer...