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JuraForum.deGesetzeBGB§ 363 BGB - Beweislast bei Annahme als Erfüllung 

Stand: 19.04.2013

§ 363 BGB - Beweislast bei Annahme als Erfüllung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 4 (Erlöschen der Schuldverhältnisse)
         Titel 1 (Erfüllung)

Hat der Gläubiger eine ihm als Erfüllung angebotene Leistung als Erfüllung angenommen, so trifft ihn die Beweislast, wenn er die Leistung deshalb nicht als Erfüllung gelten lassen will, weil sie eine andere als die geschuldete Leistung oder weil sie unvollständig gewesen sei.


Weitere Vorschriften um § 363 BGB

Entscheidungen zu § 363 BGB

  • BGH, 11.02.2009, VIII ZR 274/07
    Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen...
  • OLG-MUENCHEN, 17.12.2008, 7 U 4791/06
    1. Übernimmt der Verkäufer von Wechseln in einem Forfaitierungsvertrag die Garantie für den rechtlichen Bestand der Wechsel und Avale, so trägt der Käufer die volle Darlegungs- und Beweislast für den Eintritt des Garantiefalles (Hier die fehlende Begründung der Wechselbürgschaft durch eine malaysische Behörde). Er kann jedoch...
  • OLG-MUENCHEN, 12.09.2005, 34 Wx 4/05
    1. Erfüllungswirkung der Auszahlung eines Guthabens auf ein vom Wohnungseigentümer mitgeteiltes Bankkonto. 2. Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht gegen die übrigen Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Zahlung von voraussichtlichen Kosten für eine künftige Ersatzvornahme einer von ihm für notwendig erachteten Reparatur am...
  • OLG-NAUMBURG, 22.07.2004, 4 U 28/04
    Stellt die Pflicht zur Rückgabe der beweglichen Mietsache nach dem Ablauf der Mietzeit eine Bringschuld dar, trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für deren Erfüllung. Dieser kann er sich nicht dadurch entledigen, dass der Vermieter die Mietsache von einem Frachtführer entgegengenommen hat, ohne sogleich Beschädigungen...
  • VGH-BADEN-WUERTTEMBERG, 19.02.2002, 7 S 2287/00
    1. Überweist der Sozialhilfeträger einen Sozialhilfebetrag auf ein anderes Konto als der Hilfeempfänger in seinem Sozialhilfeantrag angegeben hat, so hat diese Überweisung nur dann erfüllende Wirkung, wenn der Hilfeempfänger sich mit der Überweisung auf dieses Konto ausdrücklich oder konkludent einverstanden erklärt. 2. Zur...

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