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JuraForum.deGesetzeBGB§ 349 BGB - Erklärung des Rücktritts 

§ 349 BGB - Erklärung des Rücktritts

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 3 (Schuldverhältnisse aus Verträgen)
         Titel 5 (Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen)
            Untertitel 1 (Rücktritt)

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.



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