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JuraForum.deGesetzeBGB§ 325 BGB - Schadensersatz und Rücktritt 

§ 325 BGB - Schadensersatz und Rücktritt

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 3 (Schuldverhältnisse aus Verträgen)
         Titel 2 (Gegenseitiger Vertrag)

Das Recht, bei einem gegenseitigen Vertrag Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.



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