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JuraForum.deGesetzeBGB§ 320 BGB - Einrede des nicht erfüllten Vertrags 

Stand: 20.05.2013

§ 320 BGB - Einrede des nicht erfüllten Vertrags

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 3 (Schuldverhältnisse aus Verträgen)
         Titel 2 (Gegenseitiger Vertrag)

(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.

(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.



Weitere Vorschriften um § 320 BGB

Entscheidungen zu § 320 BGB

  • BGH, 06.12.2007, VII ZR 125/06
    Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/95, BauR 1997,...
  • OLG-DUESSELDORF, 27.11.2007, I-24 U 100/07
    1. Beim Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm ("Wartezimmer-TV") kann der Leasingnehmer dem Leasinggeber Rechte aus mangelhafter Programmgestaltung des Lieferanten grundsätzlich nicht entgegenhalten. 2. Verspricht der Lieferant eines Leasingobjekts ohne Mitwirkung des Leasinggebers dem Leasingnehmer über die Lieferung hinaus...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 06.09.2007, 8 U 49/07
    Jedenfalls bei einem Geschäftsraummietverhältnis endet die Verpflichtung des Vermieters zur Versorgung des Mieters mit Heizwärme nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses (Aufrechterhaltung der Rechtsprechung des Senats GE 2004, 622).
  • BGH, 26.07.2007, VII ZR 262/05
    Ein neues Verteidigungsmittel kann nicht zurückgewiesen werden, wenn es durch einen gerichtlichen Hinweis veranlasst wurde. Der Auftraggeber kann dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers die Einrede des nicht erfüllten Vertrags wegen Mängeln der Werkleistung auch dann entgegenhalten, wenn er die Gewährleistungsansprüche an einen...
  • OLG-DUESSELDORF, 19.04.2007, I-24 U 189/06
    Beim Leasing einer Fernsehanlage nebst Programm ("Wartezimmer-TV") kann der Leasingnehmer dem Leasinggeber Rechte aus mangelhafter Programmgestaltung des Lieferanten grundsätzlich nicht entgegenhalten.
  • mehr Entscheidungen anzeigen

Erwähnungen von § 320 BGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 320 BGB:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      • Abschnitt 2 (Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen)
    • § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
      • Abschnitt 3 (Schuldverhältnisse aus Verträgen)
        • Titel 5 (Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen)
      • § 348 Erfüllung Zug-um-Zug

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