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JuraForum.deGesetzeBGB§ 317 BGB - Bestimmung der Leistung durch einen Dritten 

Stand: 20.05.2013

§ 317 BGB - Bestimmung der Leistung durch einen Dritten

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 3 (Schuldverhältnisse aus Verträgen)
         Titel 1 (Begründung, Inhalt und Beendigung)
            Untertitel 4 (Einseitige Leistungsbestimmungsrechte)

(1) Ist die Bestimmung der Leistung einem Dritten überlassen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie nach billigem Ermessen zu treffen ist.

(2) Soll die Bestimmung durch mehrere Dritte erfolgen, so ist im Zweifel Übereinstimmung aller erforderlich; soll eine Summe bestimmt werden, so ist, wenn verschiedene Summen bestimmt werden, im Zweifel die Durchschnittssumme maßgebend.



Weitere Vorschriften um § 317 BGB

Entscheidungen zu § 317 BGB

  • BAG, 10.12.2008, 4 AZR 801/07
    Die durch einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau nach Maßgabe des einschlägigen Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes (ARRG) herbeigeführte Änderung von kirchlich-diakonischen Arbeitsbedingungen unterliegt lediglich der Kontrolle nach § 319 BGB auf...
  • LAG-NIEDERSACHSEN, 23.04.2008, 15 Sa 604/07
    Zur Inbezugnahme diakonischer Arbeitsvertagsrichtlinien in ihrer jeweiligen Fassung, insbesondere nach der Ablösung der AVR/EKD durch gliedkirchlich-diakonische AVR. Zur Auslegung von AVR, hier einer Übergangsregelung zur Eingruppierung in einen neuen Eingruppierungskatalog. Zur Rechtskontrolle, Angemessenheitskontrolle und...
  • LAG-HAMM, 08.02.2008, 10 Sa 1356/07
    1. Der Arbeitnehmer, der seine Eingruppierung durch eine aufgrund einer freiwilligen Betriebsvereinbarung eingerichteten paritätischen Kommission nach § 7 ERA-ETV NRW vom 18.12.2003 überprüfen lässt, ist nicht gehindert, auch das Arbeitsgericht zur Überprüfung der Eingruppierung anzurufen. Die Überprüfungsbefugnis des...
  • LAG-HAMM, 08.02.2008, 10 Sa 1355/07
    1. Der Arbeitnehmer, der seine Eingruppierung durch eine aufgrund einer freiwilligen Betriebsvereinbarung eingerichteten paritätischen Kommission nach § 7 ERA-ETV NRW vom 18.12.2003 überprüfen lässt, ist nicht gehindert, auch das Arbeitsgericht zur Überprüfung der Eingruppierung anzurufen. Die Überprüfungsbefugnis des...
  • OLG-SCHLESWIG, 23.08.2007, 5 W 31/07
    1. Sieht der Vertrag über ein Darlehen für einen Autokauf vor, dass die Bank im Falle der sofortigen Kündigung des Kredites das ihr sicherungsübereignete Fahrzeug verwerten darf und dem Kreditnehmer der "gewöhnliche Verkaufswert im Zeitpunkt der Rücknahme" vergütet wird, ist unter diesem gewöhnlichen Verkaufswert der gegenüber...
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