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JuraForum.deGesetzeBGB§ 29 BGB - Notbestellung durch Amtsgericht 

Stand: 20.05.2013

§ 29 BGB - Notbestellung durch Amtsgericht

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 1 (Personen)
         Titel 2 (Juristische Personen)
            Untertitel 1 (Vereine)
               Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften)

Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstands fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.



Weitere Vorschriften um § 29 BGB

Entscheidungen zu § 29 BGB

  • OLG-MUENCHEN, 11.09.2007, 31 Wx 49/07
    Zu den Voraussetzungen für die gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern.
  • THUERINGER-LAG, 16.01.2007, 7/1/7 Sa 212/04
    Zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Anwendung eines Anerkennungssystems für Verbesserungsvorschläge
  • THUERINGER-LAG, 27.10.2006, 5 AR 4/06
    Der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach § 29 BGB bezweckt eine Erleichterung der Rechtsverfolgung. Bei Arbeitsverhältnissen ist in der Regel von einem gemeinsamen Erfüllungsort der damit verbundenen Leistungspflichten auszugehen. Auf die Frage von wo aus das Arbeitsentgelt gezahlt wird, kommt es regelmäßig nicht...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 12.09.2006, 1 W 428/05
    Ist eine Satzungsbestimmung eines Vereins nicht (mehr) durchführbar, so tritt an ihre Stelle grundsätzlich die gesetzliche Bestimmung. Kann der Vorstand daher nicht mehr entsprechend der Satzung durch einen Dritten bestimmt werden, weil dieser Dritte weggefallen ist, so ist der Vorstand durch die Mitgliederversammlung nach § 27 Abs....
  • HESSISCHES-LAG, 11.07.2006, 1 SHa 25/06
    1) Allein die fehlerhafte Verneinung des Gerichtsstandes des Erfüllungsortes gemäß § 29 Abs. 1 ZPO stellt noch keine greifbare Gesetzwidrigkeit dar, die die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfallen lässt. 2) Die in dem Beschluss des erkennenden Gerichts vom 14. November 1951 - II LA 277/51 (BB 1952, 603) - vertretene...
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Erwähnungen von § 29 BGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 29 BGB:

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