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JuraForum.deGesetzeBGB§ 283 BGB - Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht 

§ 283 BGB - Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 1 (Inhalt der Schuldverhältnisse)
         Titel 1 (Verpflichtung zur Leistung)

Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
§ 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      • Abschnitt 1 (Inhalt der Schuldverhältnisse)
        • Titel 1 (Verpflichtung zur Leistung)
      • § 275 Ausschluss der Leistungspflicht
      • § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
      • Abschnitt 8 (Einzelne Schuldverhältnisse)
        • Titel 1 (Kauf, Tausch)
          • Untertitel 1 (Allgemeine Vorschriften)
        • § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
        • Titel 9 (Werkvertrag und ähnliche Verträge)
          • Untertitel 1 (Werkvertrag)
        • § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln

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