JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 283 BGB - Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
Abschnitt 1 (Inhalt der Schuldverhältnisse)
Titel 1 (Verpflichtung zur Leistung)
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
§ 281 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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