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JuraForum.deGesetzeBGB§ 282 BGB - Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 

§ 282 BGB - Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 1 (Inhalt der Schuldverhältnisse)
         Titel 1 (Verpflichtung zur Leistung)

Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    • Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      • Abschnitt 1 (Inhalt der Schuldverhältnisse)
        • Titel 1 (Verpflichtung zur Leistung)
      • § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

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