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JuraForum.deGesetzeBGB§ 279 BGB 

Stand: 20.05.2013

§ 279 BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse)
      Abschnitt 1 (Inhalt der Schuldverhältnisse)
         Titel 1 (Verpflichtung zur Leistung)

(weggefallen)


Weitere Vorschriften um § 279 BGB

Entscheidungen zu § 279 BGB

  • LAG-HAMM, 13.09.2004, 8 Sa 721/04
    Entgegen der älteren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. AP Nr. 7 zu § 322 ZPO) kommt bei Gewährung einer Gratifikation aufgrund betrieblicher Übung eine Kürzung oder ein vollständiger Wegfall des Anspruchs wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers aus Gründen der Treuepflicht des Arbeitnehmers nicht in...
  • OLG-MUENCHEN, 15.05.2002, 7 U 5318/01
    1. Entschließen sich mehrere Automobilhersteller, zur Vermeidung von Betriebsausfällen mit Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe die Lieferantenverbindlichkeiten ihres - von der Insolvenz bedrohten - Zulieferers zu decken, um die Belieferung aufrechtzuerhalten, so ist damit implizit die Zusage verbunden, daß die zu zahlenden...
  • THUERINGER-LAG, 10.02.2000, 1 Sa 605/98
    Klage auf Zahlung des Verzugslohnes ist unschlüssig, wenn es in der Sache um Ersatz des Steuerschadens geht, der dadurch entsteht, dass die Nachzahlung von Verzugslohn nach rechtskräftigem Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens im Jahr des Zuflusses (steuerrechtliches Zuflussprinzip) versteuert werden muss (zu BAG vom 14.08.1998...
  • BAG, 09.11.1999, 3 AZR 361/98
    Leitsätze: 1. Ein außergerichtlicher Vergleich iSd. § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BetrAVG aF (= § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 nF) besteht aus einer Vielzahl von Einzelverträgen zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Dies gilt auch im Betriebsrentenrecht. Der Pensions-Sicherungs-Verein hat weder eine gesetzliche Vertretungsmacht noch...
  • BGH, 17.12.1998, V ZR 200/97
    EGBGB 1986 Art. 233 § 11 Abs. 3 Satz 1 a) Mit dem Tod eines Begünstigten aus der Bodenreform sind seine Erben Eigentümer der dem Begünstigten aus dem Bodenfonds zugewiesenen Grundstücke geworden (Abweichung von BGHZ 132, 71, 73). b) Das kraft erbrechtlicher Nachfolge erworbene Eigentum an Bodenreformland war...
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