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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2358 BGB - Ermittlungen des Nachlassgerichts 

Stand: 17.06.2013

§ 2358 BGB - Ermittlungen des Nachlassgerichts

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 8 (Erbschein)

(1) Das Nachlassgericht hat unter Benutzung der von dem Antragsteller angegebenen Beweismittel von Amts wegen die zur Feststellung der Tatsachen erforderlichen Ermittlungen zu veranstalten und die geeignet erscheinenden Beweise aufzunehmen.

(2) Das Nachlassgericht kann eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung der anderen Personen zustehenden Erbrechte erlassen; die Art der Bekanntmachung und die Dauer der Anmeldungsfrist bestimmen sich nach den für das Aufgebotsverfahren geltenden Vorschriften.


Weitere Vorschriften um § 2358 BGB

Entscheidungen zu § 2358 BGB

  • OLG-KARLSRUHE, 10.08.2005, 14 Wx 2/05
    1. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung des Vorerben. 2. Die Einsetzung zum Alleinerben reicht für sich allein nicht aus, um eine Befreiung des Vorerben anzudeuten. 3. Zur Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts. 4. In der Weigerung eines die Feststellungslast tragenden Beteiligten, seinen...
  • BAYOBLG, 16.03.2005, 1Z BR 77/04
    1. Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die kinderlosen Ehegatten ihr Immobilienvermögen nach dem Tod des Letztversterbenden unter Übergehung der Schwester der Ehefrau den drei Familienstämmen der Kinder der Schwester zuwenden. 2. Zur Pflicht der Tatsacheninstanzen, Beweisangeboten zur Ermittlung des...
  • BAYOBLG, 18.05.2004, 1Z BR 8/04
    1. Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens bei Verfügung: "Ich habe erbberechtigte Verwandte mit Namen St." 2. Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers im Fall eines undatierten Testaments.
  • BAYOBLG, 18.05.2004, 1Z BR 7/04
    1. Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens bei Verfügung: "Ich habe erbberechtigte Verwandte mit Namen St." 2. Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers im Fall eines undatierten Testaments.
  • BAYOBLG, 27.03.2003, 1Z BR 7/03
    Zur Frage der Formerfordernisse eines Testaments, das ein deutscher in New York/USA errichtet hat.
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