- KAMMERGERICHT-BERLIN, 27.06.2006, 1 W 366/05
Für die Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins nach dem Recht der ehemaligen DDR fehlt es in der Regel an einem Rechtsschutzbedürfnis, wenn keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Nachlassgegenständen bestehen, die von diesem Erbschein erfasst werden.
- OLG-NAUMBURG, 20.01.2006, 10 Wx 4/05
Das Reichserbhofgesetz gilt nur für Nachlässe, die zum Stichtag 24. April 1947 noch nicht geregelt waren. Das kann nicht angenommen werden, wenn zwar ein gesetzlicher Erbe den Hof in Besitz genommen hat, die übrigen Erben aber die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins beantragt haben.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 31.05.2005, 1 W 125/04
Nach Erteilung des Erbscheins ist die Beschwerde nur mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins statthaft. Der Beschwerdeführer kann dieses Ziel aus prozessökonomischen Gründen auch mit der weiteren Beschwerde gegen die zum Vorbescheid des Amtsgerichts ergangene Beschwerdeentscheidung verfolgen, wenn der Erbschein entsprechend dem...
- OLG-STUTTGART, 21.04.2005, 8 W 10/05
1. Eine in einem Vorbescheid angekündigte Abweisung von Anträgen kann nicht Gegenstand einer inhaltlichen gerichtlichen Überprüfung sein.
2. Mit Erlass eines Erbscheins wird ein gegen den Vorbescheid gerichtetes Beschwerdeverfahren gegenstandslos; dies gilt auch, wenn der erteilte Erbschein nicht dem angekündigten Erbschein...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.12.2004, 1 W 194/02
Wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Einziehung eines ihn als Berechtigten ausweisenden Erbscheins mit dem Ziel der Neuerteilung eines dem eingezogenen Erbscheins entsprechenden Erbscheins und zugleich mit einer Beschwerde gegen die Erteilung eines eine andere Person als Erben ausweisenden Erbscheins, so ist diese Beschwerde als...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 14.12.2004, 1 W 195/02
Wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Einziehung eines ihn als Berechtigten ausweisenden Erbscheins mit dem Ziel der Neuerteilung eines dem eingezogenen Erbscheins entsprechenden Erbscheins und zugleich mit einer Beschwerde gegen die Erteilung eines eine andere Person als Erben ausweisenden Erbscheins, so ist diese Beschwerde als...
- BAYOBLG, 25.11.2004, 1Z BR 97/04
Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung, weil zum Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für eine Ehescheidung vorgelegen haben.
- BAYOBLG, 27.10.2003, 1Z BR 60/03
1. Aufhebung eines noch nicht vollzogenen Beschlusses, durch den ein Erbschein bewilligt wird, dessen Inhalt keinem der gestellten Erbscheinsanträge entspricht.
2. Zum Umfang der Ermittlungen der Tatsacheninstanz, wenn eine Erbschaftsausschlagung wegen eines möglicherweise beachtlichen Inhaltsirrtums angefochten wird.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 16.09.2003, 1 W 48/02
1. Die von einem Beteiligten durch gerichtlichen Vergleich im Erbscheinsverfahren eingegangene Verpflichtung, gegen einen erteilten Erbschein nicht mehr durch Ausübung von Verfahrensrechten vorzugehen, erstreckt sich auf einen inhaltsgleichen Erbschein, an dessen Erteilung aus besonderen Gründen ein Rechtsschutzinteresse besteht...
- OLG-HAMM, 10.02.2003, 15 W 216/02
1) Hat das Landgericht einen Vorbescheid, durch den die Erteilung eines unbeschränkten Erbscheins als Alleinerbe angekündigt worden ist, mit der Begründung aufgehoben, es sei Nacherbfolge angeordnet, so unterliegt seine Entscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde nur der Nachprüfung, ob die Nacherbfolge angeordnet ist, nicht...
- BAYOBLG, 12.03.2002, 1Z BR 14/01
Zur Frage, wie Erbeinsetzung und Vermächtnis voneinander abzugrenzen sind, wenn 38 Personen mit soviel Geldbeträgen bedacht werden, das der Nachlass erschöpft ist.
- BAYOBLG, 20.03.2001, 1Z BR 50/00
Der Vermächtnisnehmer ist gegen die Einziehung eines Erbscheins, der einen anderen als Alleinerben ausweist, nicht beschwerdeberechtigt.
- BAYOBLG, 20.12.2000, 1Z BR 153/99
Ein Erbschein, der vom Erbscheinsantrag abweicht, ist einzuziehen.