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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2324 BGB - Abweichende Anordnungen des Erblassers hinsichtlich der Pflichtteilslast 

§ 2324 BGB - Abweichende Anordnungen des Erblassers hinsichtlich der Pflichtteilslast

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 5 (Pflichtteil)

Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen die Pflichtteilslast im Verhältnis der Erben zueinander einzelnen Erben auferlegen und von den Vorschriften des § 2318 Abs. 1 und der §§ 2320 bis 2323 abweichende Anordnungen treffen.



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