JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 2317 BGB - Entstehung und Übertragbarkeit des Pflichtteilsanspruchs
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 5 (Pflichtteil)
(1) Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall.
(2) Der Anspruch ist vererblich und übertragbar.
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