- OLG-KARLSRUHE, 10.10.2007, 7 U 114/07
§ 2306 Abs. 1 S. 2 BGB findet auch Anwendung, wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe, der zum Alleinerben eingesetzt wurde, die Erbschaft wirksam ausgeschlagen hat.
- OLG-NAUMBURG, 23.08.2007, 1 U 28/07
1. Für die vergleichenden Wertbetrachtungen im Rahmen des § 2306 Abs. 1 BGB ist auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen (§ 2311 BGB).
2. Ein Erbe ist zur Vorlage eines notariell aufgestellten Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB grundsätzlich auch dann noch verpflichtet, wenn er auf Verlangen des...
- OLG-MUENCHEN, 27.07.2007, 33 Wx 34/07
1. Der Begriff des "berechtigten Interesses" zur Akteneinsicht (gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 FGG) ist weitergehend als der des "rechtlichen Interesses" in § 299 Abs. 2 ZPO, der ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis voraussetzt.
2. Eine Antragstellerin, die sich über die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen durch Einsicht in...
- OLG-SCHLESWIG, 15.08.2006, 3 U 63/05
1. Bei der Berechnung der Höhe des Pflichtteilsanspruchs gelten Rechtsverhältnisse, die in Folge des Erbgangs durch Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit erloschen sind, entsprechend den §§ 1976,2143,2377 BGB als nicht erloschen.
2. Macht der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend, muss er...
- OLG-CELLE, 06.07.2006, 6 U 53/06
Die Vorschrift des § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB gebietet ihre einschränkende Auslegung, dass sie Auskunftsrechte nur einräumt dem von Hause aus enterbten pflichtteilsberechtigten Nichterben, nicht aber dem Miterben, der durch Ausschlagung die Stellung eines pflichtteilsergänzungsberechtigten Nichtmehr-Erben wählt.
- OLG-CELLE, 21.07.2005, 4 W 151/05
Wird mit einer Stufenklage in der letzten Stufe lediglich ein Pflichtteilsanspruch und nicht zugleich ein rechtlich selbständiger Pflichtteilsergänzungsanspruch verfolgt, umfasst die im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO durchzusetzende Verurteilung zur Auskunft über den Bestand des Nachlasses nicht ohne weiteres die...
- OLG-FRANKFURT, 04.05.2005, 4 U 208/04
1. Die Formulierung in einem Testament, "da sie mich mehrmals geschlagen hat und mit Totschlag bedroht hat", lässt einen der § 2336 III BGB genügenden unverwechselbaren Kernsachverhalt nicht erkennen.
2. Durch die Bezugnahme auf ein ärztliches Attest wird der Entziehungsgrund ebenfalls nicht formwirksam im Testament festgehalten.
- OLG-NUERNBERG, 25.02.2005, 5 U 3721/04
Der Erbe kann die dem Pflichtteilsberechtigten geschuldete Auskunft auch in Form eines Schriftsatzes seines Rechtsanwalts erteilen. Eine eigenhändige Unterschrift des Erben ist nicht erforderlich.
- OLG-SCHLESWIG, 08.04.2004, 16 W 156/03
Hat der Schuldner zur Erfüllung eines Auskunftstitels beim Amtsgericht Antrag auf Aufnahme des Bestandsverzeichnisses über den Nachlass gemäß §§ 2314 I 3, 260 I BGB gestellt, kommt die Verhängung eines Zwangsmittels nach § 888 ZPO gegen den Schuldner zu dem Zweck, ihn zu veranlassen, auf eine beschleunigte Abwicklung des...
- OLG-CELLE, 23.07.2003, 6 W 59/03
Der Erfüllungseinwand ist auch im Vollstreckungsverfahren zu prüfen, wenn dieses ohne dessen Verzögerung möglich ist. - Das Nachlassverzeichnis des Notars hat auf dessen eigenen Feststellungen und nicht nur auf Auskünften des Erben zu beruhen.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 23.04.2003, 3 W 78/03
1. Mit dem Einwand, der dem titulierten Auskunftsanspruch zugrunde liegende Pflichtteilsanspruch sei verjährt, kann der Schuldner im Verfahren nach § 888 ZPO nicht gehört werden.
2. Auch wenn die Prozessfähigkeit eines unter Betreuung stehenden Schuldners zweifelhaft ist, bedarf es hierzu im Verfahren nach § 888 ZPO keiner...
- OLG-CELLE, 21.01.2002, 4 W 318/01
1. Ein durch einen Notar aufgenommenes Verzeichnis gemäß § 2314 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Notar lediglich Erklärungen des Auskunftspflichtigen über den Bestand bekundet.
Ein durch einen Notar aufgenommenes Nachlassverzeichnis liegt nur dann vor, wenn der Notar den Nachlassbestand selbst ermittelt hat und durch...