- OLG-FRANKFURT, 14.05.2009, 26 U 31/08
Artikel 26, Absatz 5 EGBGB regelt auch die Frage, nach welchem Statut sich die Wirksamkeit des Widerrufs einer wechselbezüglichen letztwilligen Verfügung richtet (hier: Erschwerung des Widerrufs durch das Erfordernis des Zugangs).
- OLG-DUESSELDORF, 14.09.2007, I-3 Wx 131/07
Setzen Eheleute durch ein gemeinschaftliches Testament einander gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen sie, dass nach ihrem Tode der Neffe der Ehefrau und dessen Familie "unser Vermögen erben" soll, so ist für die Frage ob der überlebende Ehegatte hierdurch gehindert ist, anderweit zu testieren, einerseits zu untersuchen,...
- OLG-MUENCHEN, 21.12.2006, 31 Wx 71/06
Das Verbot einer Kumulation der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB mit der des § 2069 BGB ist auch im Anwendungsbereich des § 2352 BGB zu berücksichtigen.
- OLG-MUENCHEN, 12.10.2006, 31 Wx 75/06
Zur Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in einem gemeinschaftlichen Testament.
- OLG-KARLSRUHE, 13.09.2006, 14 Wx 49/05
1. Zur Auslegung der in einem Ehegattentestament enthaltenen Anordnung, wonach dem Überlebenden "das gesamte Vermögen bis zu seinem Tode verbleiben" soll und "erst dann nach der gesetzlichen Erbfolge geteilt werden" soll.
2. Zur Frage, ob ein nachfolgendes, infolge Formmangels unwirksames gemeinschaftliches Testament zur Auslegung...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 27.10.2005, 8 U 626/04
1. Vermacht der überlebende Ehegatte einer fortgesetzten Gütergemeinschaft einem gemeinschaftlichen Abkömmling ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück und beschwert diesen mit einer Ausgleichszahlung zu Gunsten des anderen gemeinschaftlichen Abkömmlings, so liegt darin die Anordnung von Verschaffungsvermächtnissen und damit...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 18.04.2005, 3 W 15/05
Zur Wirksamkeit des bei Lebzeiten der Ehegatten erklärten Widerrufs einer wechselbezüglichen Erbeinsetzung und zum Nachweis der Zustellung der Widerrufserklärung durch den Gerichtsvollzieher.
- BGH, 07.07.2004, IV ZR 187/03
Über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen behalten auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 01.07.2004, 3 W 102/04
Eine den überlebenden Ehegatten bindende Schlusserbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament wird nicht dadurch hinfällig und ein späteres widersprechendes Testament des Überlebenden nicht dadurch wirksam, dass nach ~ dem Tode des zuletzt verstorbenen Ehegatten die von diesem in dem jüngeren Testament Bedachten als seine...
- BAYOBLG, 01.04.2004, 1Z BR 57/03
Zur Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des Erstversterbenden mit der Begründung, der Erblasser habe sich über die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen geirrt (im Anschluss an BayObLGZ 2002, 128).
- BAYOBLG, 26.11.2003, 1Z BR 62/03
1. Unzulässige Beschwerde gegen eine gerichtsinterne Zwischenverfügung.
2. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Ehegatten den einzigen männlichen Abkömmling zum "Hoferben" unter Enterbung der weiblichen Abkömmlinge eingesetzt haben, dieser jedoch bereits zu Lebzeiten den Hof übernimmt.
- OLG-SCHLESWIG, 02.11.2003, 3 Wx 47/02
Zur Auslegung der Formulierung "bei gemeinsamen Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 01.09.2003, 3 W 180/03
Auch wenn sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig bedenken, kann die Wechselbezüglichkeit dieser Verfügungen rechtsfehlerfrei mit der Begründung verneint werden, dass die Verfügungen nicht gleichlautend formuliert sind, das Testament zu Gunsten des Überlebenden eine Freistellungsklausel enthält und der...
- BAYOBLG, 12.08.2003, 1Z BR 35/03
1. Zur Frage, ob sich bei der Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Dritte nach der Regelung des § 2271 Abs. 1 BGB Einschränkungen ergeben, wenn der Erblasser den Anfechtungsgrund kannte, aber seine Verfügung nicht formgerecht widerrufen hat.
2. Zu den Anforderungen an den...
- OLG-FRANKFURT, 05.05.2003, 20 W 279/01
Haben Eltern sich wechselseitig zu Alleinerben und ihr einziges behindertes Kind als Schlusserben eingesetzt, ohne dem Überlebenden Änderungsmöglichkeiten einzuräumen, so kann der Überlebende diese Bestimmung nachträglich nicht dahingehend ändern, dass er das Kind als befreiten Vorerben und näher bezeichnete Verwandte als...
- BAYOBLG, 18.03.2002, 1Z BR 46/01
Zur Frage der Auslegung eines Ehegattentestaments nach vorangegangener Aufhebung eines Erbvertrages.
- OLG-HAMM, 27.09.2001, 15 W 88/01
Es gibt keinen Erfahrungssatz dahin, dass in den Fällen, in denen Eltern ihre gemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben bestimmen, es ihrem gemeinschaftlichen Willen entspricht, dass der überlebende Elternteil zu einer Änderung des Testaments berechtigt sein sollte, wenn es nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten zu einem...
- OLG-FRANKFURT, 28.08.2001, 20 W 432/00
Eine Schlusserbenbestimmung muss nicht ausdrücklich im Testament enthalten sein, sondern kann im Wege der Auslegung ermittelt werden, auch wenn es sich um ein notarielles Testament handelt.
- OLG-HAMM, 25.01.2001, 15 W 218/00
Leitsatz:
Zur Frage der Wechselbezüglichkeit, wenn die Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament den Nachbarn bzw. dessen Linder zu Erben eingesetzt haben.
- BAYOBLG, 19.01.2001, 1Z BR 126/00
Zur Frage des Nachweises, dass ein Testament existiert, wenn nur eine Kopie besteht.