- OLG-MUENCHEN, 29.01.2008, 31 Wx 68/07
Ein "Verlangen des Pflichtteils" im Sinne einer Pflichtteilsstrafklausel kann auch dann vorliegen, wenn der Anspruch aufgrund eines zuvor erfolgten Erlasses objektiv nicht mehr bestand.
- OLG-DUESSELDORF, 14.09.2007, I-3 Wx 131/07
Setzen Eheleute durch ein gemeinschaftliches Testament einander gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen sie, dass nach ihrem Tode der Neffe der Ehefrau und dessen Familie "unser Vermögen erben" soll, so ist für die Frage ob der überlebende Ehegatte hierdurch gehindert ist, anderweit zu testieren, einerseits zu untersuchen,...
- OLG-MUENCHEN, 06.07.2007, 31 Wx 33/07
1. Die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind.
2. Ob zwischen Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament der in § 2270 BGB bezeichnete Zusammenhang der...
- OLG-MUENCHEN, 16.04.2007, 31 Wx 108/06
Nach der allgemeinen Lebenserfahrung ist regelmäßig nicht anzunehmen, dass die Testierenden eine Bindung des Überlebenden an die Erbeinsetzung nicht verwandter oder verschwägerter Personen herbeiführen wollen; vielmehr ist davon auszugehen, dass dem überlebenden Ehegatten das Recht belassen werden soll, die Schlusserbeneinsetzung...
- OLG-MUENCHEN, 21.12.2006, 31 Wx 71/06
Das Verbot einer Kumulation der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB mit der des § 2069 BGB ist auch im Anwendungsbereich des § 2352 BGB zu berücksichtigen.
- OLG-MUENCHEN, 12.10.2006, 31 Wx 75/06
Zur Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis in einem gemeinschaftlichen Testament.
- OLG-FRANKFURT, 29.09.2006, 20 W 293/04
Gemäß § 2270 BGB ist von einer wechselbezüglichen Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament dann auszugehen, wenn die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen worden wäre. Dies bedeutet, das zwischen den einzelnen Verfügungen ein Zusammenhang des Motivs in der Form bestehen muss, dass die eine...
- OLG-KARLSRUHE, 13.09.2006, 14 Wx 49/05
1. Zur Auslegung der in einem Ehegattentestament enthaltenen Anordnung, wonach dem Überlebenden "das gesamte Vermögen bis zu seinem Tode verbleiben" soll und "erst dann nach der gesetzlichen Erbfolge geteilt werden" soll.
2. Zur Frage, ob ein nachfolgendes, infolge Formmangels unwirksames gemeinschaftliches Testament zur Auslegung...
- OLG-CELLE, 15.06.2006, 6 U 99/06
1. Die Anerkennung einer Schenkung setzt ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers voraus.
2. Für die Annahme eines solchen Eigeninteresses reicht es nicht aus, wenn der Erblasser durch seine Schenkung nur seiner Zuneigung zum Beschenkten Ausdruck verleihen oder diesen versorgt wissen möchte.
3. Dies gilt selbst dann, wenn es...
- OLG-MUENCHEN, 29.03.2006, 31 Wx 7/06
Zur Auslegung einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überlebenden Elternteil die Zahlung des Pflichtteils als Darlehen hochverzinslich stundet und diesen Anspruch durch eine Grundschuld absichern lässt....
- OLG-MUENCHEN, 29.03.2006, 31 Wx 8/06
Zur Auslegung einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überlebenden Elternteil die Zahlung des Pflichtteils als Darlehen hochverzinslich stundet und diesen Anspruch durch eine Grundschuld absichern lässt....
- SAARLAENDISCHES-OLG, 27.10.2005, 8 U 626/04
1. Vermacht der überlebende Ehegatte einer fortgesetzten Gütergemeinschaft einem gemeinschaftlichen Abkömmling ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück und beschwert diesen mit einer Ausgleichszahlung zu Gunsten des anderen gemeinschaftlichen Abkömmlings, so liegt darin die Anordnung von Verschaffungsvermächtnissen und damit...
- BAYOBLG, 17.03.2005, 1Z BR 106/04
Zur Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments mit Schlusserben- und mehrfach gestufter Ersatzschlusserbeneinsetzung.
- OLG-HAMM, 25.11.2004, 15 W 384/04
1) Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, in dem sich Ehegatten gegenseitig zu befreiten Vorerben und die gemeinsamen Kinder als Nacherben berufen, jedoch keine ausdrückliche Regelung für die Erbfolge nach dem letztversterbenden Ehegatten treffen.
2) Zur Beurteilung der Wechselbezüglichkeit einer im Wege der...
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 01.07.2004, 3 W 102/04
Eine den überlebenden Ehegatten bindende Schlusserbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament wird nicht dadurch hinfällig und ein späteres widersprechendes Testament des Überlebenden nicht dadurch wirksam, dass nach ~ dem Tode des zuletzt verstorbenen Ehegatten die von diesem in dem jüngeren Testament Bedachten als seine...
- OLG-HAMM, 26.02.2004, 15 W 486/03
1) Zur Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel, durch die Ehegatten in einem privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testament ein Kind, das nach dem Tode des Erstversterbenden von ihnen den Pflichtteil verlangt, nach dem Tode des Letztversterbenden von der Erbfolge ausschließen und auf den Pflichtteil verweisen, ohne eine...
- BAYOBLG, 20.01.2004, 1Z BR 134/02
Zur Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im sogenannten Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil gefordert und erhalten, aber später an den überlebenden Elternteil zurückgezahlt hat.
- BAYOBLG, 09.01.2004, 1Z BR 95/03
Die Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB ist auf Ersatzerben nur dann anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Ehegatten feststellen lassen, die Ersatzerbeneinsetzung also nicht allein auf der Auslegungsregel des § 2069 BGB beruht.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 01.09.2003, 3 W 180/03
Auch wenn sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig bedenken, kann die Wechselbezüglichkeit dieser Verfügungen rechtsfehlerfrei mit der Begründung verneint werden, dass die Verfügungen nicht gleichlautend formuliert sind, das Testament zu Gunsten des Überlebenden eine Freistellungsklausel enthält und der...
- BAYOBLG, 12.08.2003, 1Z BR 35/03
1. Zur Frage, ob sich bei der Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Dritte nach der Regelung des § 2271 Abs. 1 BGB Einschränkungen ergeben, wenn der Erblasser den Anfechtungsgrund kannte, aber seine Verfügung nicht formgerecht widerrufen hat.
2. Zu den Anforderungen an den...