- BFH, 27.08.2008, II R 23/06
Haben sich Ehegatten durch gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag gegenseitig als Erben und Verwandte als Schlusserben eingesetzt, ist das beim Tod des länger lebenden Ehegatten dem Werte nach noch vorhandene Vermögen des zuerst verstorbenen Ehegatten im Rahmen der Bindungswirkung der getroffenen Verfügungen...
- OLG-MUENCHEN, 30.07.2008, 31 Wx 29/08
Wird ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament mit der Formulierung eingeleitet, "Sollte es Gott dem Allmächtigen gefallen, dass wir beide Ehegatten miteinander durch irgendein Ereignis sterben", kann im Einzelfall die Auslegung ergeben, dass die letztwillige Verfügung auch für den Fall gelten soll, dass die Ehegatten mit...
- OLG-MUENCHEN, 29.01.2008, 31 Wx 68/07
Ein "Verlangen des Pflichtteils" im Sinne einer Pflichtteilsstrafklausel kann auch dann vorliegen, wenn der Anspruch aufgrund eines zuvor erfolgten Erlasses objektiv nicht mehr bestand.
- OLG-DUESSELDORF, 14.09.2007, I-3 Wx 131/07
Setzen Eheleute durch ein gemeinschaftliches Testament einander gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen sie, dass nach ihrem Tode der Neffe der Ehefrau und dessen Familie "unser Vermögen erben" soll, so ist für die Frage ob der überlebende Ehegatte hierdurch gehindert ist, anderweit zu testieren, einerseits zu untersuchen,...
- OLG-MUENCHEN, 16.07.2007, 31 Wx 35/07
1. Der Begriff "gleichzeitig" bedeutet seinem Wortsinn nach, dass mehrere Ereignisse zur selben Zeit eintreten; der gleichzeitige Tod mehrerer untereinander erbberechtigter Personen führt dazu, dass keiner des anderen Erbe werden kann.
2. In erbrechtlicher Hinsicht kann von einem gleichzeitigen Tod daher nur die Rede sein, wenn die...
- OLG-KARLSRUHE, 13.09.2006, 14 Wx 49/05
1. Zur Auslegung der in einem Ehegattentestament enthaltenen Anordnung, wonach dem Überlebenden "das gesamte Vermögen bis zu seinem Tode verbleiben" soll und "erst dann nach der gesetzlichen Erbfolge geteilt werden" soll.
2. Zur Frage, ob ein nachfolgendes, infolge Formmangels unwirksames gemeinschaftliches Testament zur Auslegung...
- BGH, 12.07.2006, IV ZR 298/03
Bei einem Berliner Testament mit Verwirkungsklausel (Pflichtteilsklausel) kann der Eintritt der auflösenden Bedingung grundsätzlich auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten, nach Annahme der Schlusserbschaft und nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstverstorbenen herbeigeführt werden.
- OLG-MUENCHEN, 29.03.2006, 31 Wx 7/06
Zur Auslegung einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überlebenden Elternteil die Zahlung des Pflichtteils als Darlehen hochverzinslich stundet und diesen Anspruch durch eine Grundschuld absichern lässt....
- OLG-MUENCHEN, 29.03.2006, 31 Wx 8/06
Zur Auslegung einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überlebenden Elternteil die Zahlung des Pflichtteils als Darlehen hochverzinslich stundet und diesen Anspruch durch eine Grundschuld absichern lässt....
- OLG-KARLSRUHE, 19.01.2006, 14 Wx 28/05
Kann nicht festgestellt werden, daß Eheleute, die sich gegenseitig als Erben eingesetzt und im Hinblick auf ihre Kinder eine Pflichtteilsstrafklausel in das Testament aufgenommen haben, die Kinder als Schlußerben einsetzen wollten, darf ein solcher Wille nicht unterstellt werden.
- BAYOBLG, 01.04.2004, 1Z BR 57/03
Zur Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod des Erstversterbenden mit der Begründung, der Erblasser habe sich über die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen geirrt (im Anschluss an BayObLGZ 2002, 128).
- OLG-HAMM, 26.02.2004, 15 W 486/03
1) Zur Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel, durch die Ehegatten in einem privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testament ein Kind, das nach dem Tode des Erstversterbenden von ihnen den Pflichtteil verlangt, nach dem Tode des Letztversterbenden von der Erbfolge ausschließen und auf den Pflichtteil verweisen, ohne eine...
- BAYOBLG, 20.01.2004, 1Z BR 134/02
Zur Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im sogenannten Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil gefordert und erhalten, aber später an den überlebenden Elternteil zurückgezahlt hat.
- BAYOBLG, 09.01.2004, 1Z BR 95/03
Die Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB ist auf Ersatzerben nur dann anwendbar, wenn sich Anhaltspunkte für einen auf deren Einsetzung gerichteten Willen der testierenden Ehegatten feststellen lassen, die Ersatzerbeneinsetzung also nicht allein auf der Auslegungsregel des § 2069 BGB beruht.
- BAYOBLG, 26.11.2003, 1Z BR 62/03
1. Unzulässige Beschwerde gegen eine gerichtsinterne Zwischenverfügung.
2. Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Ehegatten den einzigen männlichen Abkömmling zum "Hoferben" unter Enterbung der weiblichen Abkömmlinge eingesetzt haben, dieser jedoch bereits zu Lebzeiten den Hof übernimmt.
- OLG-KARLSRUHE, 22.09.2003, 1 W 39/03
1. Bestimmen Ehegatten, die sich in getrennten Testamenten gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, in einem weiteren gemeinschaftlichen Testament "bei gleichzeitigem Todesfall" einen Alleinerben, so ist damit nicht der Fall erfasst, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Erbfall ein Zeitraum von fünf Monaten liegt.
2....
- OLG-CELLE, 12.06.2003, 6 U 239/02
1. Eine beeinträchtigende Schenkung zu Lasten eines in einem bindend gewordenen gemeinschaftlichen Testament eingesetzten Schlusserben gem. § 2287 BGB liegt vor, wenn der überlebende Ehegatte zwei von drei zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzten Kindern Wertpapiere zuwendet, weil er meint, das dritte Kind sei hinsichtlich...
- OLG-FRANKFURT, 13.02.2003, 20 W 475/01
Eine Pflichtteilsklausel, die den überlebenden Ehegatten schützen soll, kann ohne besonderen Anhaltspunkt nicht als Strafklausel für Streitigkeiten der Miterben nach dem letzten Erbfall angesehen werden.
- OLG-CELLE, 11.02.2003, 6 W 9/03
1. Eine Sanktionsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament, dass ein Kind, welches beim Tode des erstversterbenden Ehegatten seinen Pflichtteil verlangt, auch beim Tod des Längstlebenden nur den Pflichtteil erhält, muss nicht zwingend als stillschweigende Einsetzung des Kindes als Schlusserbe auszulegen sein.
2. Ein Schlusserbe...
- OLG-HAMM, 10.02.2003, 15 W 216/02
1) Hat das Landgericht einen Vorbescheid, durch den die Erteilung eines unbeschränkten Erbscheins als Alleinerbe angekündigt worden ist, mit der Begründung aufgehoben, es sei Nacherbfolge angeordnet, so unterliegt seine Entscheidung im Verfahren der weiteren Beschwerde nur der Nachprüfung, ob die Nacherbfolge angeordnet ist, nicht...