- BAYOBLG, 16.03.2005, 1Z BR 77/04
1. Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die kinderlosen Ehegatten ihr Immobilienvermögen nach dem Tod des Letztversterbenden unter Übergehung der Schwester der Ehefrau den drei Familienstämmen der Kinder der Schwester zuwenden.
2. Zur Pflicht der Tatsacheninstanzen, Beweisangeboten zur Ermittlung des...
- BAYOBLG, 18.12.2003, 1Z BR 130/02
Zur Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament verfügten Erbeinsetzung und zur Frage, ob in diesen Worten eine Andeutung dafür gefunden werden kann, dass die Erbeinsetzung auch für den Fall des Nacheinanderversterbens gemeint sein sollte.
- BAYOBLG, 10.12.2003, 1Z BR 71/03
1. Auswirkungen der Formnichtigkeit einer einem gemeinschaftlichen Testament angefügten nicht unterschriebenen Wiederverheiratungsklausel auf die in dem Testament verfügte Einsetzung des Ehegatten zum Alleinerben.
2. Anordnung einer Nachlasspflegschaft bei konkreten im Erbscheinsverfahren erst noch zu klärenden Zweifeln an der...
- BAYOBLG, 14.11.2003, 1Z BR 106/02
Zur Auslegung eines von Ehegatten in der Weise errichteten Testaments, dass der eine Ehegatte - in Ich-Form - seine letztwilligen Verfügungen niederschreibt und der andere Ehegatte diese - mit dem Zusatz: "Dieses Testament ist auch mein letzter Wille" - mitunterzeichnet.
- OLG-SCHLESWIG, 02.11.2003, 3 Wx 47/02
Zur Auslegung der Formulierung "bei gemeinsamen Tod" in einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten.
- BAYOBLG, 12.08.2003, 1Z BR 35/03
1. Zur Frage, ob sich bei der Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Dritte nach der Regelung des § 2271 Abs. 1 BGB Einschränkungen ergeben, wenn der Erblasser den Anfechtungsgrund kannte, aber seine Verfügung nicht formgerecht widerrufen hat.
2. Zu den Anforderungen an den...
- BAYOBLG, 24.01.2003, 1Z BR 14/02
Zur Frage, wie Testamente auszulegen sind.
- OLG-FRANKFURT, 06.08.2001, 20 W 483/00
Die Bezugnahme auf ein formgültiges, nur vom Ehepartner unterschriebenes gemeinschaftliches Ehegattentestament erfüllt das Formerfordernis des § 2247 BGB.
- BAYOBLG, 27.03.2001, 1Z BR 130/00
Zur Auslegung des in einem von einem Nichtehegatten testamentarisch bestimmten Satzes: "Sollte uns beiden ein Unglück zustoßen".
- OLG-ZWEIBRÜCKEN, 21.08.2000, 3 W 144/00
Formerfordernis bei gemeinschaftlichem Testament
BGB §§ 133, 2247, 2265, 2267
Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann vorliegen, wenn beide Ehegatten ihre jeweiligen letztwilligen Verfügungen auf derselben Urkunde niedergeschrieben haben.
- BAYOBLG, 29.06.2000, 1Z BR 40/00
Wer ein Berliner Testaments ( § 2269 Abs. 1 BGB) entwirft und nur allein unterschreibt, setzt den anderen nicht als Vollerben ein.
- OLG-KOBLENZ, 11.02.2000, 8 U 576/99
Leitsatz:
Enthält ein Testament Ausnahmen von den getroffenen Bestimmungen für den Fall der Pflege des Erblassers so fällt die gerichtliche Bestellung eines Betreuers nach dem Betreuungsgesetz nicht darunter, weil regelmäßig die persönliche Pflege und Versorgung gemeint ist.