JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 2263 BGB - Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 3 (Testament)
Titel 7 (Errichtung und Aufhebung eines Testaments)
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen, ist nichtig.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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