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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2253 BGB - Widerruf eines Testaments 

§ 2253 BGB - Widerruf eines Testaments

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 3 (Testament)
         Titel 7 (Errichtung und Aufhebung eines Testaments)

Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.



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Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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