JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 2253 BGB - Widerruf eines Testaments
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 3 (Testament)
Titel 7 (Errichtung und Aufhebung eines Testaments)
Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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