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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2251 BGB - Nottestament auf See 

§ 2251 BGB - Nottestament auf See

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 3 (Testament)
         Titel 7 (Errichtung und Aufhebung eines Testaments)

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.



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Erwähnung in anderen Vorschriften:

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