JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 2251 BGB - Nottestament auf See
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 3 (Testament)
Titel 7 (Errichtung und Aufhebung eines Testaments)
Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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