- OLG-MUENCHEN, 25.09.2008, 31 Wx 42/08
Die auf einem Notizzettel eigenhändig geschriebene und unterschriebene Aufforderung, "anliegende" Unterlagen dem Notar zu geben, "damit der Erbschein für Dich ausgestellt werden kann", stellt mangels hinreichend sicher feststellbaren Testierwillens keine formwirksame letztwillige Verfügung dar.
- OLG-MUENCHEN, 16.04.2008, 31 Wx 94/07
An den Nachweis von Existenz und Inhalt eines Testaments, dessen Urkunde nicht vorgelegt werden kann, sind strenge Anforderungen zu stellen.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 09.01.2007, 1 W 188/06
Das Fehlen des Originaltestaments steht der Erteilung eines Erbscheins auf der Grundlage des Inhalts des Testaments nicht entgegen, wenn eine beglaubigte Kopie des Testaments vorhabend ist, auf die die Beweisregeln über öffentliche Urkunden Anwendung finden.
- OLG-HAMM, 10.01.2006, 15 W 414/05
Die inhaltliche Bezugnahme eines eigenhändigen Textteils, der seinem Inhalt nach lediglich der Feststellung der Urheberschaft des Erblassers dienen soll, jedoch keine letztwillige Verfügung enthält, auf einen vorangestellten maschinenschriftlichen Textteil reicht für die Wahrung der Testamentsform des § 2247 Abs. 1 BGB nicht aus.
- OLG-MUENCHEN, 25.10.2005, 31 Wx 72/05
Ein formwirksames Testament kann auch dadurch hergestellt werden, dass der Testierende die Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments eigenhändig ändert, wenn der im vorhandenen Original und auf dessen Kopie niedergelegte Text ein einheitliches Ganzes bildet. Unter dieser Voraussetzung können...
- OLG-MUENCHEN, 11.05.2005, 31 Wx 19/05
1. Die Frist für die Anfechtung der Rücknahme eines in amtliche Verwahrung gegebenen Testaments beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte zuverlässige Kenntnis von dem behaupteten Anfechtungsgrund, das heißt allen das in Anspruch genommene Anfechtungsrecht begründenden Tatsachen, erlangt hat.
2. Der...
- BAYOBLG, 04.05.2005, 1Z BR 114/04
1. Nach Art. 67 des kroatischen Gesetzes über die Beerbung vom 25.4.1955 (ErbG) ist ein Testament dann als formgemäß anzusehen, wenn es entweder der vorgeschriebenen Form eines ordentlichen Testaments - u. a. als handschriftliches Testament (Art. 68 ErbG) oder Zwei-Zeugen-Testament (Art. 69 ErbG) - oder der eines außerordentlichen...
- OLG-THUERINGEN, 04.05.2005, 9 W 612/04
Im Erbscheinverfahren trägt grundsätzlich derjenige die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit als eine das Erbrecht vernichtende Tatsache, der sich auf die Unwirksamkeit eines Testaments beruft. Ist jedoch das Testament nicht datiert und auch nicht aufgrund sonstiger Umstände datierbar, trifft die Feststellungslast...
- BAYOBLG, 09.03.2005, 1Z BR 104/04
Ablehnung der Einziehung eines Erbscheins nach Erholung von Schriftgutachten zur Echtheit des Testaments und Würdigung der Umstände des Einzelfalls.
- BAYOBLG, 09.03.2005, 1Z BR 112/04
1. Die maschinell erstellte Überschrift "Testament" führt nicht zur Nichtigkeit des handschriftlich geschriebenen Testaments, wenn der eigenhändig geschriebene Teil als selbständige Verfügung für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt.
2. Bei Auslegung des Begriffs der Testierunfähigkeit kann das Vorhandensein einzelner...
- BAYOBLG, 21.02.2005, 1Z BR 101/04
1. Zum Nachweis einer behaupteten Erbeinsetzung, die sich auf der fehlenden Seite 1 eines gemeinschaftlichen Testaments befunden haben soll, von dem nur die Seiten 2 bis 4 erhalten sind.
2. Keine Beweiserleichterung für angebliche Testamentserben gegenüber den gesetzlichen Erben, wenn weder der Inhalt einer Testamentsseite noch der...
- OLG-FRANKFURT, 30.11.2004, 20 W 223/04
Hat ein Erblasser nach Abschluss eines Erbvertrages ein privatschriftliches Testament errichtet, das nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge ohne Bedeutung ist, kann das Grundbuchamt für den Nachweis der Erbfolge einen Erbschein verlangen.
- BAYOBLG, 26.11.2004, 1Z BR 74/04
1. Auswirkungen der Nachlassspaltung wegen eines in Florida/U.S.A. belegenen Grundstücks auf die Testamentsvollstreckung.
2. Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung des Testamentsvollstreckeramtes, wenn der Nachlass im Ausland belegene Teile umfasst. Nimmt der Testamentsvollstrecker irrigerweise auch insoweit sein Amt in...
- BAYOBLG, 02.08.2004, 1Z BR 56/04
1. Prüfung des Testierwillens bei eigenhändig geschriebener und unterschriebener Erklärung.
2. Erfolglose Anfechtung eines Testaments wegen unberücksichtigt gebliebener Beisetzungswünsche.
- BAYOBLG, 29.07.2004, 1Z BR 39/04
Zur Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments, bei dem die Unterschrift zu einem späteren Zeitpunkt unterhalb des ursprünglichen Textes, jedoch oberhalb einer weiteren Ergänzung angebracht wurde.
- BAYOBLG, 22.06.2004, 1Z BR 33/04
Überprüfung der Beweiswürdigung des Landgerichts hinsichtlich der Echtheit eines eigenhändigen Testaments bei sich widersprechenden Schriftgutachten.
- BAYOBLG, 18.05.2004, 1Z BR 8/04
1. Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens bei Verfügung: "Ich habe erbberechtigte Verwandte mit Namen St."
2. Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers im Fall eines undatierten Testaments.
- BAYOBLG, 18.05.2004, 1Z BR 7/04
1. Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens bei Verfügung: "Ich habe erbberechtigte Verwandte mit Namen St."
2. Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers im Fall eines undatierten Testaments.
- BAYOBLG, 27.04.2004, 1Z BR 21/04
1. Überprüfung der Beweiswürdigung des Landgerichts hinsichtlich der Echtheit eines eigenhändigen Testaments, deren Bejahung im Wesentlichen auf ein Schriftsachverständigengutachten gestützt wird.
2. Zur Frage der Anwendung der Regeln über den Anscheinsbeweis in einem solchen Fall.
- BAYOBLG, 01.04.2004, 1Z BR 13/04
Zum Nachweis der Existenz eines Testaments, dessen Urkunde nicht vorliegt.