1. Ein formwirksames Testament verlangt keine einheitliche Errichtungshandlung und kann auch aus nicht miteinander verbundenen Blättern bestehen, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist.
2. Der Testierende kann früher von ihm Geschriebenes zu seinem nunmehr gewollten Testament vollenden, ohne daß es darauf ankommt, ob er die...
1. Hat ein Erblasser in einem späteren Testament nur die Erbeinsetzung wiederholt, dagegen nicht die in einem früheren Testament angeordnete Nacherbfolge, so kann ein derartiger Widerspruch zwischen nacheinander errichteten letztwilligen Verfügungen gemäß § 2258 Abs. 1 BGB zur Aufhebung der Nacherbfolge führen.
2. Ist nicht...