- OLG-MUENCHEN, 14.08.2007, 31 Wx 16/07
1. Zum Ermessen des Gerichts bei der Wahl zwischen Frei- und Strengbeweis zur Frage der Testierfähigkeit.
2. Zu den Voraussetzungen der Testierunfähigkeit bei Demenz.
3. Es gibt keine nach dem Schwierigkeitsgrad der letztwilligen Verfügung abgestufte Testierfähigkeit.
- BAYOBLG, 24.03.2005, 1Z BR 107/04
1. Die Freiheit des Willensentschlusses des Testierenden beinhaltet seinem Sinn nach auch die insoweit erforderliche Unabhängigkeit des Erblassers von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter.
2. Zur Frage, inwieweit der Tatrichter ein Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit auf die Beachtung medizinischer Detailfragen zu...
- BAYOBLG, 09.03.2005, 1Z BR 108/04
Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung ist auch Verfügung von Todes wegen. Ihre Wirksamkeit setzt Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Rücknahme voraus. Die Rücknahme unterliegt ferner der Anfechtung nach § 2078 BGB.
- BAYOBLG, 09.03.2005, 1Z BR 112/04
1. Die maschinell erstellte Überschrift "Testament" führt nicht zur Nichtigkeit des handschriftlich geschriebenen Testaments, wenn der eigenhändig geschriebene Teil als selbständige Verfügung für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt.
2. Bei Auslegung des Begriffs der Testierunfähigkeit kann das Vorhandensein einzelner...
- BAYOBLG, 07.09.2004, 1Z BR 73/04
1. Zur Frage der Testierunfähigkeit bei Vorliegen einer vaskulären Demenz.
2. Zur ergänzenden Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin unter Übergehung ihrer Geschwister einen Neffen des vorverstorbenen Ehemanns einsetzt, dieser vor ihr stirbt und zwei Töchter hinterlässt.
- BAYOBLG, 17.08.2004, 1Z BR 53/04
1. Zur Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen, aufgrund derer der Erblasser davon überzeugt ist, seine Ehefrau und gemeinsame Söhne wollten ihn töten, und diese von der Erbfolge ausgeschlossen hat (Fortführung von BayObLGZ 1999, 205).
2. Zum Beweiswert der Feststellung des Urkundsnotars, er...
- BAYOBLG, 04.08.2004, 1Z BR 44/04
1. Die Erbeinsetzung des nichtehelichen Sohnes des Ehemannes der Erblasserin kann dahin auszulegen sein, dass im Falle des Vorversterbens des Bedachten dessen Abkömmlinge Ersatzerben sein sollen.
2. Zur Nachprüfung der Beweiswürdigung des Beschwerdegerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblasserin im...
- BAYOBLG, 18.05.2004, 1Z BR 8/04
1. Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens bei Verfügung: "Ich habe erbberechtigte Verwandte mit Namen St."
2. Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers im Fall eines undatierten Testaments.
- BAYOBLG, 18.05.2004, 1Z BR 7/04
1. Anforderungen an die Ermittlung des Testierwillens bei Verfügung: "Ich habe erbberechtigte Verwandte mit Namen St."
2. Zum Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Anhaltspunkten für eine etwaige Testierunfähigkeit des Erblassers im Fall eines undatierten Testaments.
- OLG-CELLE, 28.04.2003, 6 W 26/03
Testierunfähigkeit gem. § 2229 Abs. 4 BGB kann in Form einer sog. monothematischen Wahnerkrankung auch dann vorliegen, wenn eine Erblasserin über einen mehr als 15 Jahre umfassenden Zeitraum ohne jede greifbare konkrete Anhaltspunkte davon ausgeht, ihre einzige Tochter sei Mitglied einer Sekte und diese sei hinter ihrem Geld her....
- BAYOBLG, 27.03.2003, 1Z BR 7/03
Zur Frage der Formerfordernisse eines Testaments, das ein deutscher in New York/USA errichtet hat.
- OLG-FRANKFURT, 13.03.2003, 20 W 339/01
1) Ohne konkrete Anhaltspunkte braucht das Nachlassgericht geäußerten Zweifeln an der testierfähigkeit des Erblassers nicht nachzugehen.
2) Die gesetzlichen Erben können die Erbeinsetzung des testamentarischen Erben nicht schon deshalb anfechten, weil es zwischen ihnen und dem testamentarischen Erben (hier: der Lebensgefährtin...
- OLG-CELLE, 11.03.2003, 6 W 16/03
1. Ohne weitere Anhaltspunkte kann alleine aus einem etwa 8 Monate nach Testamentserrichtung erstatteten fachärztlichen Gutachten in einem Betreuungsverfahren nicht geschlossen werden, dass die Erblasserin bereits im Zeitpunkt der Testamentserrichtung an einer Altersdemenz in einem Umfang litt, die ihre Testierfähigkeit gem. § 2229...
- BAYOBLG, 11.02.2003, 1Z BR 6/03
Zu den Voraussetzungen der Feststellung der Testierunfähigkeit
- BAYOBLG, 25.11.2002, 1Z BR 93/02
Zur Frage der Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments, wenn der Erblasser die Namen im Testament begünstigter Personen gestrichen und durch die Namen anderer Personen ersetzt hat.
- BAYOBLG, 02.10.2002, 1Z BR 68/02
Zur Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht, wenn die Testierfähigkeit des Erblassers und der Eigenhändigkeit des Testaments bezweifelt wird.
- BAYOBLG, 23.08.2002, 1Z BR 61/02
Zur Frage, ob jemand bei schwerer langjähriger Alkoholerkrankung mit Tablettenmissbrauch testierfähig ist.
- BAYOBLG, 24.10.2001, 1Z BR 40/01
Irrtumsbedingte Vorstellungen des Erblassers können ein Motivirrtum im Sinne des § 2078 Abs. 2 BGB sein, soweit ihnen keine krankhaften Wahnideen zugrundeliegen.
- BAYOBLG, 14.09.2001, 1Z BR 124/00
Krankhafte Wahnvorstellungen können nur dann zur Testierunfähigkeit führen, wenn sie sich inhaltlich auf Themen beziehen, die für die Willensbildung in bezug auf die Testamentserrichtung relevant sind.
- BAYOBLG, 06.04.2001, 1Z BR 123/00
Zur Frage der weiteren Beschwerde, wenn das Landgericht die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach der Testierfähigkeitanstatt nach der Geschäftsfähigkeit des Erblassers beurteilt hat.