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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2225 BGB - Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers 

§ 2225 BGB - Erlöschen des Amts des Testamentsvollstreckers

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 3 (Testament)
         Titel 6 (Testamentsvollstrecker)

Das Amt des Testamentsvollstreckers erlischt, wenn er stirbt oder wenn ein Fall eintritt, in welchem die Ernennung nach § 2201 unwirksam sein würde.



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