JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 2201 BGB - Unwirksamkeit der Ernennung
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 3 (Testament)
Titel 6 (Testamentsvollstrecker)
Die Ernennung des Testamentsvollstreckers ist unwirksam, wenn er zu der Zeit, zu welcher er das Amt anzutreten hat, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist oder nach § 1896 zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten einen Betreuer erhalten hat.
Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:
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