- SAARLAENDISCHES-OLG, 05.04.2007, 8 U 169/06
Mit dem Wegfall des Schuldners als Rechtsperson aufgrund Löschung im Handelsregister infolge Vermögenslosigkeit muss den schutzwürdigen Interessen des Gläubigers an der Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld dadurch Rechnung getragen werden, dass hierfür Unterbrechungsmaßnahmen gegen den Bürgen genügen. Hierzu reicht...
- BGH, 15.11.2006, VIII ZR 3/06
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, ist wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam, wenn die in diesen Klauselverboten...
- OLG-FRANKFURT, 15.03.2006, 13 U 208/05
1. Zum Begriff des Rechtsschutzbedürfnisses.
2. Zur Frage, wann ein "verständiger Grund" vorliegt, der es dem Gläubiger erlaubt, eine Leistungsklage zu erheben, obwohl bereits ein Vollstreckungstitel vorliegt.
- OLG-FRANKFURT, 02.12.2004, 20 W 330/03
Über die Erstattung der außergerichtlichen Kosten der weiteren Beschwerde nach § 156 Abs. 2 Satz 1 KostO ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Dabei tritt das voraussichtliche Unterliegen eines...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 30.10.2003, 1 W 215/03
1. Die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung des Notars bewirkt - auch nach Ablauf der Frist des § 156 Abs. 3 S. 1 KostO - keine Umwandlung der zweijährigen in die dreißigjährige Verjährungsfrist (wie Senat, Beschluss vom 23. September 2003 -1 W 103/01).
2. § 156 Abs. 4 S. 4 KostO n.F. i.V.m. § 28...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 23.09.2003, 1 W 103/01
Die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung des Notars bewirkt - auch nach Ablauf der Frist des § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO - keine Umwandlung der zweijährigen in eine dreißigjährige Verjährungsfrist (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 24. Juli 1990- 1 W 6151/88- = JurBüro 1990, 1506 = MDR 1990, 1126 =...
- BGH, 05.03.2002, VI ZR 442/00
Die Zielsetzung der in § 116 Abs. 1 SGB X und § 2 BSHG normierten Grundsätze und die in der Institution der Verjährung enthaltene rechtliche Wertung gebieten es, dem Ersatzpflichtigen gegenüber dem Sozialhilfeträger für die Verjährung keine günstigere Rechtsposition zukommen zu lassen als gegenüber dem Geschädigten, der...
- BGH, 26.02.2002, VI ZR 288/00
a) Von einem abstrakten Schuldanerkenntnis im Sinne der §§ 780, 781 BGB a.F. kann im Zweifel nicht ausgegangen werden, wenn in einer Vereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem auf Schadensersatz in Anspruch Genommenen über dessen Haftung auf den Schuldgrund ausdrücklich hingewiesen wird.
b) Auch ein deklaratorisches...
- OLG-NAUMBURG, 29.08.2001, 13 W 439/01
Der Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozessgegner verjährt in dreißig Jahren.
- OLG-HAMM, 06.09.2000, 13 U 175/99
Leitsatz:
Akzeptiert der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners in einer Abfindungserklärung des Geschädigten einen Vorbehalt hinsichtlich materieller Zukunftsschäden, wird damit die Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG beendet und zugleich eine neue 3-jährige Verjährungsfrist gem. §§ 208, 217 BGB in Gang gesetzt....
- OLG-ZWEIBRÜCKEN, 01.09.2000, 3 W 193/00
KostO § 156 Abs. 3 Satz 1; BGB § 218
Verjährung von Notargebühren
Für die Verjährung des Gebührenanspruchs eines Notars gilt § 218 BGB entsprechend, wenn dessen Kostenberechnung gemäß § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO unanfechtbar geworden ist
(Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 3. Oktober 1980 - 3 W...
- BGH, 22.10.1998, VII ZR 99/97
BGB §§ 134, 218 Abs. 1 Satz 2; MaBV §§ 3 Abs. 2 Satz 1, 12
a) Unterwirft sich ein Erwerber in einem Bauträgervertrag der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, so ist diese Erklärung gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu...
- BGH, 20.11.1997, IX ZR 136/97
BGB §§ 202, 218; ZPO §§ 804, 811, 850 ff
Ein die Verjährung hemmendes Leistungsverweigerungsrecht wird weder durch die Unpfändbarkeit des Vermögens des Schuldners noch durch den Vorrang anderer Gläubiger begründet.
BGB § 209; ZPO §§ 829, 832
Auch nach einer Pfändung, die künftiges Arbeitseinkommen erfaßt, wird sofort...