- SAARLAENDISCHES-OLG, 12.07.2007, 8 U 515/06
a. Den schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft aus einem Vorausvermächtnis kann der Miterbe grundsätzlich schon vor Auseinandersetzung geltend machen.
b. Der Erbengemeinschaft steht ihrerseits ein Anspruch auf Mitwirkung des bedachten Miterben beim Vollzug des Vorausvermächtnisses vor Auseinandersetzung zu.
- OLG-MUENCHEN, 16.04.2007, 31 Wx 109/06
Verfügt die Erblasserin in Ziffer 4 ihres handschriftlichen Testaments hinsichtlich der unbebauten Grundstücksparzelle, dass diese von der (nicht befreiten) Vorerbin nicht verkauft und nicht bebaut werden darf, stellt der in der gleichen Ziffer angefügte zweite Satz "über das ererbte Haus kann sie verfügen wie sie will" dem...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 27.10.2005, 8 U 626/04
1. Vermacht der überlebende Ehegatte einer fortgesetzten Gütergemeinschaft einem gemeinschaftlichen Abkömmling ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück und beschwert diesen mit einer Ausgleichszahlung zu Gunsten des anderen gemeinschaftlichen Abkömmlings, so liegt darin die Anordnung von Verschaffungsvermächtnissen und damit...
- OLG-FRANKFURT, 30.11.2004, 20 W 223/04
Hat ein Erblasser nach Abschluss eines Erbvertrages ein privatschriftliches Testament errichtet, das nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge ohne Bedeutung ist, kann das Grundbuchamt für den Nachweis der Erbfolge einen Erbschein verlangen.
- BAYOBLG, 09.08.2004, 1Z BR 34/04
Auslegung eines Testaments im Falle der Veräußerung eines dem alleinigen Vorerben in "uneingeschränkter Freiheit" zugedachten Nachlassgegenstandes vor Eintritt des Erbfalls.
- OLG-KARLSRUHE, 10.09.2003, 1 U 7/03
Eine Anwendung der Vorschriften der §§ 2191 Abs. 2, 2102 Abs. 2 BGB, wonach im Zweifel der eingesetzte Vermächtnisnehmer als Ersatzvermächtnisnehmer gilt, kommt nur dann in Betracht, wenn nach Ausschöpfung aller Testamentsauslegungsmöglichkeiten doch ernsthafte Zweifel bestehen, ob jemand als Ersatz- oder als...
- BFH, 06.06.2001, II R 76/99
Gegenstand eines (Kaufrechts-)Vermächtnisses, durch das der Erblasser dem Bedachten das Recht einräumt, einen Nachlassgegenstand zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis zu erwerben, ist das durch den Erbfall begründete Gestaltungsrecht, das mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist; dieser ist mangels anderer Wertmaßstäbe nach...