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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2139 BGB - Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge 

§ 2139 BGB - Wirkung des Eintritts der Nacherbfolge

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 3 (Testament)
         Titel 3 (Einsetzung eines Nacherben)

Mit dem Eintritt des Falles der Nacherbfolge hört der Vorerbe auf, Erbe zu sein, und fällt die Erbschaft dem Nacherben an.



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