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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2136 BGB - Befreiung des Vorerben 

Stand: 20.05.2013

§ 2136 BGB - Befreiung des Vorerben

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 3 (Testament)
         Titel 3 (Einsetzung eines Nacherben)

Der Erblasser kann den Vorerben von den Beschränkungen und Verpflichtungen des § 2113 Abs. 1 und der §§ 2114, 2116 bis 2119, 2123, 2127 bis 2131, 2133, 2134 befreien.


Weitere Vorschriften um § 2136 BGB

Entscheidungen zu § 2136 BGB

  • OLG-KARLSRUHE, 07.08.2008, 14 Wx 23/08
    1. Zur Auslegung eines Erbvertrags, wonach der darin eingesetzte Vorerbe von gesetzlichen Beschränkungen des § 2113 Abs. 1 BGB befreit sein soll, wenn ein Abkömmling des letztwillig Verfügenden "trotz der im heutigen Erbvertrag angeordneten Pflichtteilsentziehung den Pflichtteil verlangt und durch ein Gericht zugesprochen...
  • OLG-DUESSELDORF, 11.01.2008, I-3 Wx 228/07
    1. Ein im Grundbuch eingetragener Nacherbenvermerk ist ohne Löschungsbewilligung des Nacherben auf den Antrag des Vorerben nur dann zu löschen, wenn die Grundbuchunrichtigkeit offenkundig oder dem Gericht nachgewiesen, der Vorerbe also zur Verfügung (hier: Übertragung eines Grundstücks an die Lebensgefährtin gegen Leibrente)...
  • OLG-KARLSRUHE, 10.08.2005, 14 Wx 2/05
    1. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung des Vorerben. 2. Die Einsetzung zum Alleinerben reicht für sich allein nicht aus, um eine Befreiung des Vorerben anzudeuten. 3. Zur Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts. 4. In der Weigerung eines die Feststellungslast tragenden Beteiligten, seinen...
  • BAYOBLG, 09.08.2004, 1Z BR 34/04
    Auslegung eines Testaments im Falle der Veräußerung eines dem alleinigen Vorerben in "uneingeschränkter Freiheit" zugedachten Nachlassgegenstandes vor Eintritt des Erbfalls.
  • BAYOBLG, 18.03.2004, 1Z BR 44/03
    1. Zur Wirksamkeit einer für den Fall des Streites der Erben oder Nacherben testamentarisch angeordneten Verwirkungsklausel. 2. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung der Vorerben. 3. Unwirksamkeit einer testamentarischen Klausel, dass "der Vorerbe berechtigt sein sollte, aus den Abkömmlingen den...
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Erwähnungen in anderen Vorschriften

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