- OLG-MUENCHEN, 29.01.2008, 31 Wx 68/07
Ein "Verlangen des Pflichtteils" im Sinne einer Pflichtteilsstrafklausel kann auch dann vorliegen, wenn der Anspruch aufgrund eines zuvor erfolgten Erlasses objektiv nicht mehr bestand.
- BGH, 12.07.2006, IV ZR 298/03
Bei einem Berliner Testament mit Verwirkungsklausel (Pflichtteilsklausel) kann der Eintritt der auflösenden Bedingung grundsätzlich auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten, nach Annahme der Schlusserbschaft und nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Erstverstorbenen herbeigeführt werden.
- OLG-MUENCHEN, 29.03.2006, 31 Wx 7/06
Zur Auslegung einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überlebenden Elternteil die Zahlung des Pflichtteils als Darlehen hochverzinslich stundet und diesen Anspruch durch eine Grundschuld absichern lässt....
- OLG-MUENCHEN, 29.03.2006, 31 Wx 8/06
Zur Auslegung einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überlebenden Elternteil die Zahlung des Pflichtteils als Darlehen hochverzinslich stundet und diesen Anspruch durch eine Grundschuld absichern lässt....
- OLG-MUENCHEN, 31.05.2005, 31 Wx 9/05
1. Auslegung eines Testaments, in dem eine Nacherbfolge bedingt durch die Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens angeordnet wurde.
2. Bei dieser Auslegung ist zu ermitteln, ob die bedingt angeordnete Nacherbeinsetzung auch dann gültig bleiben soll, wenn die Bedingung von dem Bedachten ohne sein Verschulden nicht...
- OLG-KARLSRUHE, 06.08.2004, 14 U 205/02
1. Der Testamentsvollstrecker hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, ob ein Erbprätendent, an dessen Berechtigung er zweifelt, Erbe ist. Die hierauf gerichtete Prozessführung des Testamentsvollstreckers liegt daher im Rahmen seiner Verwaltungstätigkeit.
2. Kommt in ihr eine entsprechende Zweckrichtung zum Ausdruck, so...
- BAYOBLG, 07.07.2004, 1Z BR 43/04
Auslegung der Zuwendung eines Hausanwesens "unter der Bedingung, dass die Begünstigte das Haus mit ihrer Familie als ständigen Wohnsitz bewohnt und bewirtschaftet", als bis zum Tod der Begünstigten aufschiebend bedingte Nacherbschaft.
- BAYOBLG, 18.03.2004, 1Z BR 44/03
1. Zur Wirksamkeit einer für den Fall des Streites der Erben oder Nacherben testamentarisch angeordneten Verwirkungsklausel.
2. Zu den Voraussetzungen einer nicht ausdrücklich angeordneten Befreiung der Vorerben.
3. Unwirksamkeit einer testamentarischen Klausel, dass "der Vorerbe berechtigt sein sollte, aus den Abkömmlingen den...
- BAYOBLG, 02.02.2004, 1Z BR 43/03
Eintritt des Nacherbfalls wegen Nichteinhaltung einer testamentarisch angeordneten Bauverpflichtung.
- BAYOBLG, 20.01.2004, 1Z BR 134/02
Zur Auslegung und Rechtsfolge einer Pflichtteilsklausel (Verwirkungsklausel) im sogenannten Berliner Testament, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil gefordert und erhalten, aber später an den überlebenden Elternteil zurückgezahlt hat.
- OLG-DRESDEN, 16.02.1999, 7 W 1571/98
Leitsatz
§§ 2074, 2075 BGB
1. Die testamentarische Klausel "wer das Testament anficht" ist, falls keine Anzeichen vorhanden sind, dass der Ausdruck rechtstechnisch gemeint ist, nicht auf die Anfechtung gem. §§ 2078 ff. BGB beschränkt, sondern erfasst alle Handlungen, die geeignet sind, die Verfügung ganz oder teilweise zu Fall...