- SAARLAENDISCHES-OLG, 27.10.2005, 8 U 626/04
1. Vermacht der überlebende Ehegatte einer fortgesetzten Gütergemeinschaft einem gemeinschaftlichen Abkömmling ein zum Gesamtgut gehörendes Grundstück und beschwert diesen mit einer Ausgleichszahlung zu Gunsten des anderen gemeinschaftlichen Abkömmlings, so liegt darin die Anordnung von Verschaffungsvermächtnissen und damit...
- OLG-STUTTGART, 29.08.2002, 19 U 39/02
1. Behalten Eheleute in einem Erbvertrag, in dem sie Kinder vertragsmäßig je zur Hälfte als Schlusserben einsetzen, dem Überlebenden vor, den Nachlass unter den eingesetzten Kindern durch Vorausvermächtnisse und Teilungsanordnungen zu verteilen, so ist schon die Anordnung eines Vorausvermächtnisses über den gesamten Nachlass...
- OLG-HAMM, 31.05.2002, 15 W 74/02
Wirkt der Testamentsvollstrecker daran mit, ein zum Nachlaß gehörendes Grundstück in Vollzug einer Teilungsanordnung auf einen Miterben zu übertragen, so ist der eingetragene Testamentsvollstreckervermerk gleichwohl nicht zu löschen, wenn durch letztwillige Verfügung gem. § 2209 S. 1 Halbsatz 2 BGB die Fortdauer der...
- BGH, 17.04.2002, IV ZR 226/00
Zur Auseinandersetzung durch Begründung von Wohnungseigentum gemäß einer Teilungsanordnung des Erblassers, wenn unter den Erben Streit über die Ausgestaltung der Gemeinschaftsordnung besteht.
- BFH, 06.06.2001, II R 76/99
Gegenstand eines (Kaufrechts-)Vermächtnisses, durch das der Erblasser dem Bedachten das Recht einräumt, einen Nachlassgegenstand zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis zu erwerben, ist das durch den Erbfall begründete Gestaltungsrecht, das mit dem gemeinen Wert zu bewerten ist; dieser ist mangels anderer Wertmaßstäbe nach...
- OLG-THUERINGEN, 03.05.2001, 6 W 123/01
Rechtliche Grundlage: BGB § 2048; BGB § 2052; BGB § 2050
Die tatrichterliche Auslegung von Willenserklärungen - auch von Testamenten - im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich darauf, ob sie nach den Denkgesetzen und den feststehenden Erfahrungssätzen möglich ist - sie muss nicht zwingend sein...
- BFH, 04.05.2000, IV R 10/99
BUNDESFINANZHOF
Ist eine testamentarische Teilungsanordnung dahingehend zu verstehen, dass der Gewinn des einem der Erben zugeteilten Unternehmens von einem vor der Verteilung liegenden Zeitpunkt an dem Übernehmer zustehen soll, und verhalten sich die Erben dementsprechend, so ist dies auch steuerlich anzuerkennen. Die Anerkennung...