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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2030 BGB - Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers 

§ 2030 BGB - Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 3 (Erbschaftsanspruch)

Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.



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