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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2021 BGB - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen 

§ 2021 BGB - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 3 (Erbschaftsanspruch)

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außer Stande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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