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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2021 BGB - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen 

Stand: 20.05.2013

§ 2021 BGB - Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 3 (Erbschaftsanspruch)

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.


Weitere Vorschriften um § 2021 BGB

Erwähnungen in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 2021 BGB:

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