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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2018 BGB - Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers 

§ 2018 BGB - Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 3 (Erbschaftsanspruch)

Der Erbe kann von jedem, der auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat (Erbschaftsbesitzer), die Herausgabe des Erlangten verlangen.



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