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JuraForum.deGesetzeBGB§ 2017 BGB - Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft 

§ 2017 BGB - Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 2 (Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten)
            Untertitel 5 (Aufschiebende Einreden)

Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die im § 2014 und im § 2015 Abs. 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.



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