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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1987 BGB - Vergütung des Nachlassverwalters 

Stand: 17.06.2013

§ 1987 BGB - Vergütung des Nachlassverwalters

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 2 (Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten)
            Untertitel 3 (Beschränkung der Haftung des Erben)

Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.


Weitere Vorschriften um § 1987 BGB

Entscheidungen zu § 1987 BGB

  • BGH, 13.12.2007, IX ZR 196/06
    a) Ist das Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren) nicht eröffnet worden, hat der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Schuldner. b) Im Falle der Nichteröffnung betrifft die Entscheidung über "die Kosten des Verfahrens" nicht die Vergütung und Auslagen des...
  • OLG-ZWEIBRüCKEN, 15.03.2007, 3 W 19/07
    Zur Frage des Anspruchs des Nachlassverwalters auf Abschlagszahlungen auf seine Vergütung.
  • OLG-MUENCHEN, 08.03.2006, 33 Wx 131/05
    1. Ein Nachlassverwalter ist wie ein Nachlasspfleger zu vergüten. Ist der Nachlass nicht mittellos, erhöht sich die Vergütung für bis 30.6.2005 wahrgenommene Nachlassverwaltungen über die Mindestsätze nach § 1 BVormG hinaus in der Regel angemessen, da diese wegen im Vergleich zum Betreuer unterschiedlicher Tätigkeit und...
  • OLG-MUENCHEN, 08.03.2006, 33 Wx 132/05
    1. Ein Nachlassverwalter ist wie ein Nachlasspfleger zu vergüten. Ist der Nachlass nicht mittellos, erhöht sich die Vergütung für bis 30.6.2005 wahrgenommene Nachlassverwaltungen über die Mindestsätze nach § 1 BVormG hinaus in der Regel angemessen, da diese wegen im Vergleich zum Betreuer unterschiedlicher Tätigkeit und...
  • KAMMERGERICHT-BERLIN, 29.11.2005, 1 W 180/03
    Die einem Nachlassverwalter zu bewilligende Vergütung wird durch das Nachlassgericht festgesetzt. Die Festsetzung gegen die Staatskasse entsprechend den Regelungen über die Vergütung von Berufsvormündern ist nicht möglich. Die Besonderheiten der Nachlassverwaltung schließen die Festsetzung gegen die Staatskasse aus. Der...
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