JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 1987 BGB - Vergütung des Nachlassverwalters
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
Titel 2 (Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten)
Untertitel 3 (Beschränkung der Haftung des Erben)
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
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