JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 1982 BGB - Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
Titel 2 (Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten)
Untertitel 3 (Beschränkung der Haftung des Erben)
Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
© "§ 1982 BGB - Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse" lizenziert von Wolters Kluwer Deutschland Information Services GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
© 2003-2012 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum