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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1982 BGB - Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse 

Stand: 20.05.2013

§ 1982 BGB - Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 2 (Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten)
            Untertitel 3 (Beschränkung der Haftung des Erben)

Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.


Weitere Vorschriften um § 1982 BGB

Entscheidungen zu § 1982 BGB

  • OLG-THUERINGEN, 04.10.2000, 6 W 559/00
    04.10.2000 6 W 559/00 Rechtliche Grundlage: BGB § 1908i Abs. 2 S. 2; BGB § 1982; BGB § 1857a 1. Auch wenn mit dem Ende des Betreueramts grundsätzlich das Aufsichtsrecht des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem bisherigen Betreuer endet, bleibt ein Restbestand von Rechten und Pflichten im Rahmen des § 1892 BGB bestehen, so...

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