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JuraForum.deGesetzeBGB§ 198 BGB - Verjährung bei Rechtsnachfolge 

Stand: 20.05.2013

§ 198 BGB - Verjährung bei Rechtsnachfolge

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 5 (Verjährung)
         Titel 1 (Gegenstand und Dauer der Verjährung)

Gelangt eine Sache, hinsichtlich derer ein dinglicher Anspruch besteht, durch Rechtsnachfolge in den Besitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Verjährungszeit dem Rechtsnachfolger zugute.



Weitere Vorschriften um § 198 BGB

Entscheidungen zu § 198 BGB

  • OLG-NAUMBURG, 16.09.2008, 6 U 105/08 (PKH)
    1. Auf erbrechtliche Vorgänge, hier ein testamentarisches Vermächtnis aus dem Jahre 1965, ist das Recht der DDR anzuwenden (Art. 220 Abs. 1 EGBGB , Art. 3 ff, 7 ff EGBGB a. F.), wenn der Erblasser Bürger der DDR war, sich in der DDR aufgehalten hat oder seinen letzten Wohnsitz in der DDR hatte. 2. Ist der Erblasser in der DDR vor...
  • OVG-SAARLAND, 30.10.2007, 1 R 24/06
    1. Streiten die Beteiligten darüber, ob sich aus einem zwischen ihnen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vertragliche Schadensersatzansprüche herleiten, so kann durch Erhebung einer Feststellungsklage geklärt werden, ob ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach besteht, wenn der Anspruchsteller ein berechtigtes Interesse...
  • LAG-BERLIN-BRANDENBURG, 10.07.2007, 3 Sa 765/07
    1. Ein Anspruch auf Rückzahlung nach den Vorschriften zur ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) wird durch die Rückzahlungspflicht nach § 8 Ziff. 4 TV Soziale Sicherung nicht ausgeschlossen (im Anschluss an Hess. LAG vom 25.10.00 6 Sa 670/00 n. v.). Insoweit kann der Arbeitnehmer zwar Entreicherung einwenden, der...
  • OLG-FRANKFURT, 14.03.2007, 4 U 143/06
    1. Werden bei der Beurkundung eines Vertrages im Rahmen einer einheitlichen Amtshandlung mehrere Amtspflichten verletzt und stellt sich der Ersatzanspruch hinsichtlich Kausalverlauf und Schaden als identisch dar, bedarf es verjährungsrechtlich gleichwohl der genauen Differenzierung zwischen den unter Umständen verschiedenen...
  • SAARLAENDISCHES-OLG, 19.12.2006, 4 U 669/05
    Zur Auslegung einer an eine Altfassung der VOB/B angelehnten Klausel eines Bauvertrags.
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