- THUERINGER-OVG, 09.04.2009, 4 EO 592/05
Eine Abwasserbeitragsschuld, die nach dem Tod des Erblassers entsteht, ist keine reine Nachlassverbindlichkeit, sondern eine eigene Verbindlichkeit des Erben, die insoweit nicht der Haftungsbeschränkung der §§ 1975, 1990 BGB unterliegt.
- BFH, 17.01.2008, VI R 45/04
Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die Gesamtschuldner rückständiger Steuern sind, kann auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ist, eine Aufteilung der Steuern nach den §§ 268 ff. AO beantragen.
- OLG-KARLSRUHE, 07.11.2006, 14 W 66/06
1. Wird eine gegen den Erben gerichtete Klage erst nach Einreichung aber noch vor Zustellung der Klage dadurch unzulässig, daß über den Nachlass des Erblassers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, so hat der Erbe die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn er den Kläger nach Ankündigung der Klageerhebung nicht darüber...
- OLG-MUENCHEN, 08.03.2006, 33 Wx 131/05
1. Ein Nachlassverwalter ist wie ein Nachlasspfleger zu vergüten. Ist der Nachlass nicht mittellos, erhöht sich die Vergütung für bis 30.6.2005 wahrgenommene Nachlassverwaltungen über die Mindestsätze nach § 1 BVormG hinaus in der Regel angemessen, da diese wegen im Vergleich zum Betreuer unterschiedlicher Tätigkeit und...
- OLG-MUENCHEN, 08.03.2006, 33 Wx 132/05
1. Ein Nachlassverwalter ist wie ein Nachlasspfleger zu vergüten. Ist der Nachlass nicht mittellos, erhöht sich die Vergütung für bis 30.6.2005 wahrgenommene Nachlassverwaltungen über die Mindestsätze nach § 1 BVormG hinaus in der Regel angemessen, da diese wegen im Vergleich zum Betreuer unterschiedlicher Tätigkeit und...
- BFH, 11.08.1998, VII R 118/95
BUNDESFINANZHOF
Hat der Erblasser durch eine Rechtshandlung einen Geschehensablauf ins Werk gesetzt, kraft dessen es nach dem Erbfall und nach Eröffnung des Nachlaßkonkurses im Nachlaßvermögen zwangsläufig, ohne irgendein Handeln des Erben oder des Nachlaßkonkursverwalters, zu einem Güteraustausch gekommen ist (hier:...