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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1956 BGB - Anfechtung der Fristversäumung 

§ 1956 BGB - Anfechtung der Fristversäumung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 1 (Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts)

Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden.



Weitere Paragraphen:

Erwähnung in anderen Vorschriften:

Folgende Vorschriften verweisen auf diesen Paragraphen:


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