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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1947 BGB - Bedingung und Zeitbestimmung 

§ 1947 BGB - Bedingung und Zeitbestimmung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 2 (Rechtliche Stellung des Erben)
         Titel 1 (Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts)

Die Annahme und die Ausschlagung können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung erfolgen.



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