JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 1938 BGB - Enterbung ohne Erbeinsetzung
Buch 5 (Erbrecht)
Abschnitt 1 (Erbfolge)
Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.
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