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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1938 BGB - Enterbung ohne Erbeinsetzung 

§ 1938 BGB - Enterbung ohne Erbeinsetzung

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 5 (Erbrecht)
      Abschnitt 1 (Erbfolge)

Der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen, ohne einen Erben einzusetzen.



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