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JuraForum.deGesetzeBGB§ 193 BGB - Sonn- und Feiertag; Sonnabend 

Stand: 20.05.2013

§ 193 BGB - Sonn- und Feiertag; Sonnabend

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 1 (Allgemeiner Teil)
      Abschnitt 4 (Fristen, Termine)

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.



Weitere Vorschriften um § 193 BGB

Entscheidungen zu § 193 BGB

  • OLG-KOELN, 12.03.2009, 18 U 101/08
    1. Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3.4.2008 (NJW 2008, 1935) zur Zahlungsverzugsrichtlinie sind die §§ 269, 270, 286 BGB spätestens für die Zeit ab dem 8.8.2002 richtlinienkonform dahin auszulegen, dass es für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung durch Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf...
  • BSG, 17.02.2009, B 2 U 189/08
    Die Frist von fünf Monaten zur Übergabe des vollständig abgefassten Urteils an die Geschäftsstelle endet auch an einem Sonnabend, Sonntag oder Feiertag und nicht erst am darauffolgenden Werktag (vgl BAG vom 17.2.2000 - 2 AZR 350/99 = BAGE 93, 360).
  • BAG, 16.09.2008, 9 AZR 781/07
    1. Ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG setzt voraus, dass ein "entsprechender Arbeitsplatz" mit längerer Arbeitszeit frei ist. 2. Das Erfordernis eines "entsprechenden Arbeitsplatzes" ist regelmäßig nur dann gewahrt, wenn die zu besetzende Stelle inhaltlich vergleichbar ist mit dem Arbeitsplatz, auf dem...
  • OLG-DUESSELDORF, 11.03.2008, I-24 U 138/07
    1. Endete die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2005, so konnte durch Einreichung eines - demnächst zugestellten - Mahnbescheids am 02.01.2006 (Montag) die Hemmung der Verjährung noch herbeigeführt werden, weil der letzte Tag der Frist - der 31.12.2005 - auf einen Sonnabend fiel und der 01.01.2006 ein staatlich anerkannter...
  • LAG-MUENCHEN, 05.03.2008, 7 Ta 2/08
    Das Arbeitsgericht hatte einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage abgewiesen. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die einer urlaubsabwesenden geringfügig mit 8 Wochenstunden beschäftigten Arbeitnehmerin an einem Freitag um 15.40 Uhr in den Briefkasten geworfene Kündigung noch am selben Tag zugegangen...
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Erwähnungen von § 193 BGB in anderen Vorschriften

Folgende Vorschriften verweisen auf § 193 BGB:

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