- KAMMERGERICHT-BERLIN, 07.07.2009, 1 W 13/09
1. Erledigt sich die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Bestellung eines Betreuers nach Entlassung des bisherigen Betreuers in der Hauptsache, kann das Beschwerdeverfahren nicht mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung fortgeführt werden (Abgrenzung...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 07.07.2009, 1 W 593/07
1. Erledigt sich die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Bestellung eines Betreuers nach Entlassung des bisherigen Betreuers in der Hauptsache, kann das Beschwerdeverfahren nicht mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung fortgeführt werden (Abgrenzung...
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 07.07.2009, 1 W 594/07
1. Erledigt sich die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Bestellung eines Betreuers nach Entlassung des bisherigen Betreuers in der Hauptsache, kann das Beschwerdeverfahren nicht mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Betreuerbestellung fortgeführt werden (Abgrenzung...
- OLG-MUENCHEN, 08.04.2009, 33 Wx 71/09
Bekundet ein Dritter schriftlich gegenüber dem Vormundschaftsgericht ohne Darlegung seiner Beziehung zu der Betroffenen und ohne Anhaltspunkte für deren entsprechendes Einvernehmen seine Bereitschaft, die bisher berufsmäßige Betreuung ehrenamtlich zu führen und teilt ihm das Gericht daraufhin in einem kurzen Schreiben mit, es sehe...
- OLG-MUENCHEN, 17.09.2008, 33 Wx 84/08
Hört das Landgericht nach Beschwerde des Betreuers gegen seine Entlassung wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis zum Betroffenen diesen persönlich an, ist es nicht verfahrensfehlerhaft, wenn der ehemalige Betreuer hierzu nicht geladen wird.
- KAMMERGERICHT-BERLIN, 16.09.2008, 1 W 259/08
Vor der Entscheidung, den ehrenamtlichen Betreuer wegen fehlender Eignung zu entlassen und einen Berufsbetreuer zu bestellen, ist ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen kundzutun, und auch eine Aufhebung der Betreuung nach § 1908d BGB in Betracht kommt.
- OLG-FRANKFURT, 22.05.2008, 20 W 38/08
Als Kontroll- oder Höchstwert für die einem ehrenamtlichen Betreuer nach dem Ermessen des Vormundschaftsgerichts ausnahmsweise zuzubilligende Vergütung kann nicht auf die Vergütung eines entsprechenden Berufsbetreuers nach §§ 4, 5 VBVG zurückgegriffen werden; eher kommt insoweit die Vergütung des Berufsvormundes nach § 3 VBVG...
- OLG-FRANKFURT, 10.09.2007, 20 W 69/07
Zur rechtlichen Bewertung der Übertragung des Miteigentumsanteils des Betreuten an dessen Eigentumswohnung, die seinen einzigen Vermögenswert darstellt und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an einen der Abkömmlinge gegen Übernahme einer inhaltlich stark beschränkten...
- OLG-FRANKFURT, 30.08.2007, 20 W 153/07
Der Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" gilt auch für die auf einer übereinstimmenden Fehlvorstellung der Urkundsbeteiligten beruhende falsche Bezeichnung von zu übertragendem Grundbesitz in einem notariellen Vertrag.
Wirkt ein Ergänzungsbetreuer nach einer vorausgegangenen Falschbezeichnung zum Zwecke der Klarstellung für...
- OLG-KARLSRUHE, 15.03.2007, 3 W 15/06
§ 1812 BGB schränkt die Vertretungsmacht des Betreuers nicht umfassend ein.
- OLG-KARLSRUHE, 01.03.2007, 11 Wx 74/06
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) kann die Vergütung des Berufsbetreuers nicht mehr als Kontroll- und Höchstwert der angemessenen Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers angesehen werden. Vielmehr kann letztere die entsprechende Vergütung eines Berufsbetreuers übersteigen.
- OLG-SCHLESWIG, 14.02.2007, 2 W 18/07
Das Einverständnis des Betroffenen mit einem Betreuerwechsel im Sinne des § 69i Abs. 8 FGG, dass seine persönliche Anhörung entbehrlich macht, muss sich auf eine konkrete Person beziehen.
- OLG-MUENCHEN, 25.01.2007, 33 Wx 6/07
1. Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3463)
2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem...
- OLG-STUTTGART, 30.11.2006, 8 W 407/06
1. Die Höhe des Stundensatzes gem. § 5 VBVG richtet sich nach der Dauer der Betreuung. Maßgebend ist bei einem Betreuerwechsel die erste angeordnete Betreuung. Dies gilt auch beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer.
2. Eine Erweiterung der Aufgabenkreise im Rahmen des Betreuerwechsels rechtfertigt es...
- OLG-FRANKFURT, 06.07.2006, 20 W 546/00
Ein als Berufsbetreuer tätiger Bankkaufmann kann nach altem Vergütungsrecht keinen pauschal berechneten Aufwendungsersatz für die Personal- und Arbeitsplatzkosten einer von ihm beschäftigten Vollzeitbürokraft beanspruchen.
- OLG-MUENCHEN, 22.02.2006, 33 Wx 20/06
Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
- OLG-SCHLESWIG, 18.11.2005, 2 W 185/05
Ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers kann darin liegen, dass dieser trotz mehrerer Aufforderungen sowie einer Fristsetzung mit Entlassungsandrohung seiner Berichts- und Rechnungslegungspflicht nicht nachgekommen ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Vormundschaftsgericht infolge des Verhaltens des Betreuers seine...
- OLG-MUENCHEN, 07.11.2005, 33 Wx 164/05
1. Sind für verschiedene Aufgabenkreise ein ehrenamtlicher und ein berufsmäßiger Betreuer bestellt, so stellt die Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers jedenfalls dann einen wichtigen Grund für die Entlassung des anderen Betreuers dar, wenn für alle bestehenden Aufgabenkreise ein anderer berufsmäßiger Betreuer bestellt werden...
- OLG-HAMM, 07.07.2005, 15 W 187/05
1) Eine Entlassung des Betreuers auf seinen Vorschlag (§ 1908 b Abs. 3 BGB) setzt eine nähere Prüfung voraus, ob der Wunsch nach einem bestimmten Betreuer auf einer eigenständigen Willensbildung des Betroffenen beruht (Muster mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
2) Zweifel, die auch dem Landgericht zur weiteren Ermittlungen,...
- BAYOBLG, 23.03.2005, 3Z BR 143/04
Die Bestimmung des § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB zwingt nicht dazu, einen berufsmäßigen Betreuer zu entlassen, wenn eine ehrenamtlich tätige Person zur Übernahme der Betreuung bereit ist. Auch im Rahmen dieser Vorschrift ist Maßstab für die zu treffende Entscheidung über die Entlassung des Betreuers, ob sie dem Wohl des Betroffenen...