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JuraForum.deGesetzeBGB§ 1882 BGB - Wegfall der Voraussetzungen 

Stand: 20.05.2013

§ 1882 BGB - Wegfall der Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 4 (Familienrecht)
      Abschnitt 3 (Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft)
         Titel 1 (Vormundschaft)
            Untertitel 6 (Beendigung der Vormundschaft)

Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.


Weitere Vorschriften um § 1882 BGB

Entscheidungen zu § 1882 BGB

  • OLG-MUENCHEN, 08.06.2009, 31 Wx 62/09
    Ob eine im Inland nach dem Minderjährigenschutzabkommen (MSA) angeordnete Vormundschaft über den Zeitpunkt hinauswirkt, in dem die Anwendbarkeit des MSA wegen Vollendung des 18. Lebensjahres des Mündels endet, richtet sich nach dem vom deutschen Kollisionsrecht berufenen Heimatrecht des Betroffenen.

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