JuraForum.de > Gesetze > BGB > § 1882 BGB - Wegfall der Voraussetzungen
Buch 4 (Familienrecht)
Abschnitt 3 (Vormundschaft, Rechtliche
Betreuung, Pflegschaft)
Titel 1 (Vormundschaft)
Untertitel 6 (Beendigung der Vormundschaft)
Die Vormundschaft endigt mit dem Wegfall der in § 1773 für die Begründung der Vormundschaft bestimmten Voraussetzungen.
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