- OLG-MUENCHEN, 27.01.2009, 33 Wx 197/08
1. Nach der entsprechend geltenden sozialhilferechtlichen Härteregelung ist Vermögen des Betroffenen zur Entschädigung des Betreuers nicht heranzuziehen, wenn hierdurch die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschwert würde. Zur Prüfung der Angemessenheit kann die aktuelle Höhe des Sozialhilfebedarfs...
- OLG-NAUMBURG, 09.07.2008, 4 WF 123/07
Die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft ist nachholbar und kann von dem Beschwerdegericht oder im Vergütungsverfahren und auch für die Vergangenheit nachgeholt werden. Es ist ausreichend, wenn sich aus der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung ergibt, dass das Gericht den Pfleger als Berufspfleger angesehen hat.
- OLG-MUENCHEN, 04.04.2007, 33 Wx 228/06
Mit entsprechender Zweckbindung für eine angemessene Bestattungsvorsorge angespartes Vermögen des Betroffenen ist nicht für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Betreuers einzusetzen (Anschluss an OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 666).
- OLG-MUENCHEN, 21.03.2007, 33 Wx 13/07
Auch nach Inkrafttreten des VBVG zum 1.7.2005 ist die Frage, ob wegen Mittellosigkeit des Betroffenen die Betreuervergütung aus der Staatskasse geschuldet wird, nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen und den dann gegebenen Einkommens- und...
- OLG-ROSTOCK, 01.03.2007, 3 W 144/05
Der Vergütungsanspruch des Betreuers ist nicht ab Antragstellung zu verzinsen.
- OLG-HAMM, 25.01.2007, 15 W 309/06
1) Durch eine strafbare Untreue oder Unterschlagung kann der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz ganz oder teilweise verwirkt sein.
2) Die Annahme einer Verwirkung ist nicht davon abhängig, dass die strafbare Handlung in denselben Zeitraum fällt, für den Vergütung und Aufwendungsersatz in Anspruch genommen...
- OLG-HAMM, 25.01.2007, 15 W 311/06
1) Bei der Entscheidung des Rechtsanwalts, ob er seine Aufwendungen für die Tätigkeit als Berufsbetreuer nach § 1835 Abs. 3 BGB in Verbindung mit Vorschriften des RVG geltend macht oder ob er eine Vergütung nach § 1836 BGB i.V.m. dem VBVG verlangt, handelt es sich weder um ein Wahlrecht im sinne des § 262 BGB noch um eine...
- OLG-STUTTGART, 30.11.2006, 8 W 407/06
1. Die Höhe des Stundensatzes gem. § 5 VBVG richtet sich nach der Dauer der Betreuung. Maßgebend ist bei einem Betreuerwechsel die erste angeordnete Betreuung. Dies gilt auch beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer.
2. Eine Erweiterung der Aufgabenkreise im Rahmen des Betreuerwechsels rechtfertigt es...
- OLG-STUTTGART, 30.11.2006, 8 W 406/06
1. Die Höhe des Stundensatzes gem. § 5 VBVG richtet sich nach der Dauer der Betreuung. Maßgebend ist bei einem Betreuerwechsel die erste angeordnete Betreuung. Dies gilt auch beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer.
2. Die rein faktische Nichtausübung der Betreuertätigkeit beinhaltet lediglich eine...
- OLG-MUENCHEN, 21.11.2006, 33 Wx 223/06
Eine in das Ermessen des Vormundschaftsgerichts gestellte Erhöhung des Stundensatzes für Betreuer bei nicht mittellosen Betroffenen und besonderer Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte sieht das Vergütungsrecht anders als für den Berufsvormund nicht vor. Die Voraussetzungen einer analogen Anwendung des § 3 Abs. 3 VBVG sind nicht...
- OLG-KARLSRUHE, 06.11.2006, 2 UF 117/06
1. Soweit die Regelung der elterlichen Sorge (hier bzgl. des Teilbereichs "Umgang") dienende Funktion für eine Regelung des Umgangs hat, kann im Rahmen eines Verfahrens über die Beschwerde gegen eine Umgangsregelung auch über die elterliche Sorge (hier: über den Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB für den Teilbereich...
- OLG-FRANKFURT, 06.07.2006, 20 W 546/00
Ein als Berufsbetreuer tätiger Bankkaufmann kann nach altem Vergütungsrecht keinen pauschal berechneten Aufwendungsersatz für die Personal- und Arbeitsplatzkosten einer von ihm beschäftigten Vollzeitbürokraft beanspruchen.
- OLG-HAMM, 11.04.2006, 15 W 322/05
Das erweiterte Schonvermögen nach § 1836c Nr.2 BGB a.F. in Verbindung mit § 88 Abs.3 S.3 BSHG ist auf die im Wege des Rückgriffs nach § 1836e BGB geltend gemachten Auslagenpauschalen bzw. Betreuervergütungen aus Zeiträumen vor dem 1.1.2005 weiterhin anzuwenden. Dies ergibt sich aus einer Auslegung der Übergangsvorschriften...
- OLG-THUERINGEN, 09.01.2006, 9 W 664/05
1. Die Staatskasse kann die ihr gem. § 1836e Abs. 1 S. 3 BGB aus dem Nachlass zu erstattenden Betreuungskosten gegen die unbekannten Erben des Betreuten - vertreten durch eine vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspflegerin - im Verfahren nach §§ 56g Abs. 1 S. 2, Abs. 3, 69e FGG festsetzen lassen.
2. Im Festsetzungsbeschluss ist...
- OLG-FRANKFURT, 21.11.2005, 20 W 258/04
Die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3, 1836 Abs. 2 S. 4 BGB a. F. ist auch auf den Anspruch auf Verzinsung der Betreuervergütung und des Aufwendungsersatzes nach altem Recht anzuwenden.
- OLG-MUENCHEN, 19.08.2005, 33 Wx 128/05
Der Betreuer eines mittellosen Betroffenen kann allein aufgrund langjähriger Erfahrung auch mit schwierigen Betreuungen nach Ablauf der Übergangsfrist des § 1 Abs. 3 BVormVG keine Erhöhung der Grundvergütung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG verlangen.
- OLG-ZWEIBRüCKEN, 06.06.2005, 3 W 78/05
1. Zur Beurteilung der Mittellosigkeit des Betroffenen ist auf dessen Vermögenslage zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen.
2. Dies gilt jedenfalls auch in den Fällen, in denen der Betreuer die Aufwandsentschädigung zwar zunächst dem Vermögen des Betroffenen entnommen, diese jedoch vor der Entscheidung des...
- OLG-THUERINGEN, 29.03.2005, 9 W 3/05
1. Nach derzeitiger Rechtslage haben die Gerichte die Abrechnung des Berufsbetreuers nicht nur auf die Richtigkeit des behaupteten Zeitaufwands - wobei im Falle einer die Einzeltätigkeiten aufschlüsselnden Zeitübersicht eine Plausibilitätskontrolle ausreicht - , sondern auch auf die Erforderlichkeit der jeweiligen...
- OLG-FRANKFURT, 17.03.2005, 20 W 427/04
1. Das abgeschlossene Hochschulstudium der Fachrichtung Landschafts- und Freiraumplanung vermittelt betreuungsrelevante Fachkenntnisse nicht im Kernbereich, sondern allenfalls am Rande der Ausbildung, und rechtfertigt deshalb keine Vergütung mit dem Stundensatz von 31,-- Euro nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG.
2. Das dreistufige...
- BAYOBLG, 03.03.2005, 3Z BR 192/04
Die Festsetzung des Rückgriffsanspruchs gegen den Erben eines Betreuten, dessen Betreuer aus der Staatskasse vergütet worden ist, scheidet nicht allein deshalb aus, weil dem Betreuten auch Sozialhilfe gewährt wurde und der Sozialhilfeträger den Erben gemäß § 92c BSHG auf Ersatz der Sozialhilfekosten in Anspruch nimmt.