- BGH, 05.03.2008, XII ZB 2/07
Ist der Vater eines minderjährigen Erben zum (Verwaltungs-)Testamentsvollstrecker bestellt worden, so kommt die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte des Erben aus den in den Nachlass fallenden Gesellschaftsanteilen auch dann nicht in Betracht, wenn der Vater Mitgesellschafter und die Mutter von der...
- SAARLAENDISCHES-OLG, 28.12.2007, 4 U 8/07
Legt ein Elternteil - als gesetzlicher Vertreter für beide Eltern handelnd - einen Geldbetrag in der Form einer Festgeldanlage auf den Namen seines minderjährigen Kindes an, so steht dem Kind als nomineller Inhaber des Kontos die Forderung im Regelfall auch materiellrechtlich zu.
- BFH, 19.12.2007, VIII R 13/05
Auf die unentgeltliche Abtretung der einem beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge...
- OLG-FRANKFURT, 23.02.2007, 1 UF 371/06
Zur Ergänzungspflegerbestellung für die Vertretung des Kindes bei der Erbauseinandersetzung.
- BFH, 22.02.2007, IX R 45/06
Der Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen Vertrages kommt eine Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung zu (Anschluss an BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFH/NV 2006, 2162).
- BFH, 07.06.2006, IX R 4/04
Bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen (Anschluss an BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).
- OLG-KOBLENZ, 10.05.2006, 11 UF 68/06
1. Zum Ausschluss der Vertretungsmacht der Kindeseltern bei der Auseinandersetzung der aus einem minderjährigen Kind und seiner volljährigen Schwester bestehenden Erbengemeinschaft.
2. Gegen die Anordnung der Ergänzungspflegschaft einschließlich der Auswahl des Ergänzungspflegers in diesem Fall ist das Rechtsmittel der...
- OLG-KARLSRUHE, 03.05.2006, 19 AR 9/06
Für die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft nach §§ 1629, 1909 BGB ist das Vormundschaftsgericht und nicht das Familiengericht zuständig.
- BGH, 15.03.2006, IV ZR 32/05
Zur Notwendigkeit eines rechtzeitigen Hinweises auf das Fehlen einer Prozessvoraussetzung (hier: ordnungsgemäße Vertretung einer Partei) bei von der Vorinstanz abweichender Beurteilung der Rechtslage durch das Rechtsmittelgericht.
Die Hinweispflicht entfällt grundsätzlich auch dann nicht, wenn sich aus einem Vorprozess eine...
- BFH, 27.04.2005, II R 52/02
1. Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen kann....
- OLG-STUTTGART, 26.04.2005, 16 UF 65/05
Das Vertretungsrecht nach §§ 1629 abs 2 s 1, 1795 abs 1 nr 1 und 3 BGB besteht auch für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, wenn sich das Kind in der Obhut keines Elternteils befindet. Das Kind bedarf hierfür eines Ergänzungspflegers.
- BAYOBLG, 24.02.2005, 3Z BR 262/04
Hat der Betroffene kurz vor der Feststellung seiner Geschäftsunfähigkeit durch einen Sachverständigen Schenkungen an eine später für ihn im Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellte Betreuerin vorgenommen, ist diese von der Prüfung und Geltendmachung etwaiger Rückforderungsansprüche gesetzlich ausgeschlossen.
- OLG-FRANKFURT, 11.11.2004, 20 W 279/04
Die schenkweise Übertragung eines Grundstücks ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn das Grundstück verpachtet ist. Dies gilt auch dann, wenn der Schenker Verpächter ist und sich zugleich mit der Übertragungsverpflichtung einen Nießbrauch vorbehält (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Celle, Beschl. v....
- BAYOBLG, 08.04.2004, 2Z BR 68/04
1. Eltern sind nicht von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen, wenn den Kindern ein Grundstück vermacht ist und in Erfüllung des Vermächtnisses die Auflassung erklärt wird.
2. Dies gilt auch dann, wenn in der Veräußerungsurkunde für die Kinder nachteilige Regelungen enthalten sind, die nur die Rechtslage wiedergeben oder...
- BAYOBLG, 31.03.2004, 2Z BR 45/04
1. Zu den Voraussetzungen eines lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäfts bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück an Minderjährige unter dem Vorbehalt eines Rücktrittsrechts.
2. Wenn Eltern von der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder beim Abschluss eines Grundstücksgeschäfts ausgeschlossen sind, ist zur...
- OLG-SCHLESWIG, 13.11.2003, 2 W 4/03
1. Die Bestellung eines "Ergänzungsbetreuers" im Sinne des § 1899 IV BGB kommt nur in Betracht, sofern der bereits bestellte Betreuer im Bereich des ihm übertragenen Aufgabenkreises teilweise an der Besorgung der Angelegenheiten verhindert ist.
2. Ungeachtet der Möglichkeit der Bestellung eines Kontrollbetreuers im Sinne des §...
- BAYOBLG, 05.11.2003, 3Z BR 215/03
1. Die Entscheidung des Betreuers, eine Mietwohnung des Betroffenen trotz dessen Unterbringung aufrechtzuerhalten, ist nicht pflichtwidrig, wenn sich die Fortexistenz der Wohnung positiv auf die Befindlichkeit des Betroffenen auswirken kann und die dadurch bewirkte Vermögensbelastung im Ergebnis nicht von Gewicht ist.
2. Die...
- BAYOBLG, 18.09.2003, 3Z BR 167/03
1. Das Vormundschaftsgericht kann bei Vorliegen eines erheblichen Interessenkonflikts zwischen Betreuer und Betroffenem dem Betreuer die Vertretungsmacht konkludent durch die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für den betreffenden Aufgabenkreis entziehen.
2. Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für die Prüfung und...
- BAYOBLG, 27.05.2003, 2Z BR 104/03
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die schenkweise Übertragung eines Grundstücks nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
- BAYOBLG, 05.12.2002, 2Z BR 108/02
Die Schenkung eines Grundstücks ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sofern ein Nießbrauch belsteht und der Nießbraucher das Grundstück vermietet hat.